Hofheim
Stellplatzsatzungen und Familien ohne Kraftfahrzeug
Stellplatzsatzungen regeln in den Kommunen, wie viele Stellplätze ein Bauherr beim Neubau von Häusern oder bei gravierenden Umbauten vorzuweisen hat. Ziel dieser Regelung ist dabei, dass die privaten Fahrzeuge nicht im öffentlichen Raum, sondern im privaten Bereich stehen. Je nach Kommune schwankt die Zahl der vorzuhaltenden Stellplätze für Pkw zwischen einem und zwei Stellplätzen pro Wohneinheit.
Leider werden die vorzuhaltenden Stellplätze oftmals anderweitig genutzt. Die Fahrzeuge stehen dann doch im öffentlichen Raum, zum Beispiel wenn Garagen als Materiallager genutzt werden oder Carports in einen Spielplatz umfunktioniert wurden.
Manche Familien haben aber nur ein oder gar kein Auto. Da stellt sich die Frage, wie sich ein Stellplatz nutzen ließe. Eine naheliegende Idee wäre, dass man diesen Platz ebenso gut für Fahrrad-Parker oder Fahrrad-Boxen verwenden könnte. Doch da macht den Bewohnern die Stellplatzsatzung einen Strich durch die Rechnung: auf Anzeige bei der Kommune müsste eine solche „Fehlnutzung“ beendet werden. Eine findige Alternative ist die Aufstellung eines Bauwagens auf dem Stellplatz, der dann als (fahrbare) Garage genutzt werden kann (siehe Foto). Sinnvoller aber wäre eine Nutzbarkeit für alternative Zwecke, wenn die Familie nachweislich kein Auto besitzt oder nutzt. Andernfalls ist der (leere) Stellplatz lediglich frei oder vermietbar.
Aus diesem Grund setzt sich der ADFC Hofheim, Eppstein, Kriftel bei den Kommunen dafür ein, dass diese Aspekte bei Überarbeitungen der Stellplatzsatzung Berücksichtigung finden.