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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Eppstein

B 455: Seitenabstände beim Überholen zu gering

Der ADFC Hofheim, Eppstein, Kriftel hat auf Basis vorliegender Messungen des OpenBikeSensor-Projekts eine Auswertung der Seitenabstände auf der Bundesstraße 455 im Bereich Eppstein in drei Straßenabschnitten in beide Fahrtrichtungen vorgenommen. Zwei dieser Abschnitte liegen außerorts, in einem Abschnitt ist die Straße breit ausgebaut, im anderen eng und kurvig. Der innerörtliche Abschnitt ist besonders interessant: in einer Fahrtrichtung befindet sich ein Schutzstreifen für Radfahrende, in der Gegenrichtung wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Es zeigt sich, dass in allen Fällen der Fahrbahnführung – unabhängig von der Lage innerorts und außerorts sowie unabhängig von der Fahrbahnbreite – Radfahrende mit einem Seitenabstand von im Mittel 1,6 – 1,7 Metern überholt werden. Beim Schutzstreifen in Eppstein dagegen fällt dieser Seitenabstand auf den Wert 1,2 Meter.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt seitliche Mindestabstände von 1,5 Metern innerorts und 2,0 Metern außerorts vor. Wenn man dies berücksichtigt, zeigt sich, dass lediglich bei Fahrbahnführung innerorts im Mittel ein ausreichender Abstand gehalten wird. Außerorts wird der erforderliche Abstand deutlich unterschritten. Richtig nah aber kommen die überholenden Fahrzeuge am Schutzstreifen. Damit stellt sich die Frage, ob dieser Streifen wirklich schützt oder nur eine Suggestiv-Wirkung hat.

Wie bei jeder Statistik überholen die Fahrzeuge jedoch nicht alle mit demselben Abstand, es zeigt sich im Bereich der Fahrbahnführung eine mittlere Schwankung (Standardabweichung) von 40 bis 50 Zentimetern. Beim Schutzstreifen sinkt sie auf 29 Zentimeter, damit bewirkt der Schutzstreifen in Eppstein eine Kanalisierungswirkung auf den Kfz-Verkehr. Die Fahrer:innen wähnen sich somit im Recht, wenn sie in „Ihrem“ Kanal fahren. Dies ist neben dem engen Schutzstreifen jedoch nicht der Fall.

Die Messungen zeigen auch besonders rücksichtslose Überholvorgänge mit weniger als 50 Zentimetern Abstand. Die Unterschreitung des Mindestabstands und vor allem die rücksichtslosen Überholmanöver gefährden Radfahrende und verursachen Angst und Vermeidungsstrategien.

Das PDF der vollständigen Studie findet sich unter dem ADFC-Kurzlink adfc-ffm.de/=tZaD.

Holger Küst