Teilnahmebedingungen für Fahrer:innen
von Pedelecs bei ADFC-Radreisen
Wir möchten Sie freundlichst darauf hinweisen, dass Fahrer:innen von Pedelecs bei unseren Radreisen folgende Teilnahmebedingungen beachten müssen:
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Fahrverhalten und Geschwindigkeit müssen sich gemäß den Anforderungen der Tour harmonisch an das Verhalten der übrigen Teilnehmer:innen der Radreise anpassen.
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Zum Zeitpunkt der Radreise sind Sie mit Ihrem Pedelec vertraut und verfügen über ausreichende Fahrpraxis (insbesondere sicheres Auf- und Absteigen, Anfahren, bergab fahren, spontanes Bremsen und Anhalten werden beherrscht). Falls Unsicherheiten bestehen, haben Sie bestimmt noch Gelegenheit, sich die erforderliche Fahrpraxis vor Beginn der Radreise anzueignen, um Ihr Fahrzeug sicher zu bewegen und sich und Andere nicht zu gefährden.
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Sie sind in der Lage, Ihr Pedelec selbstständig zu manövrieren (z. B. beim Verladen, beim Zugeinstieg oder an Treppen von Bahnsteigen).
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Sie stellen die technische Funktionsfähigkeit ihres Pedelecs vor der Tour sicher und organisieren eigenständig den ausreichenden Ladezustand Ihres Akkus für die geplante(n) Tagesetappe(n). Ein passendes Ladegerät ist Pflicht und muss während der Radreise am Rad mitgeführt werden. Das Pedelec muss den im jeweiligen Reiseland geltenden gesetzlichen Zulassungsbestimmungen genügen.
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Mit einer eingeschränkten Pannenunterstützung für Pedelecs (insbesondere bei Störungen im Bereich Antrieb und Elektrik) muss generell gerechnet werden.
Wenn eine zeitnahe Problembehebung und Fortsetzung der Tour nicht möglich ist, muss die Radreise vom Betroffenen vorzeitig abgebrochen oder beendet werden. In diesem Fall besteht gegenüber dem ADFC Frankfurt kein Anspruch auf Preisminderung oder Teilerstattung des Reisepreises.
S-Pedelecs – elektrisch betriebene Leichtkrafträder mit Versicherungskennzeichen – können auf unseren Touren und Radreisen nicht mitgenommen werden, da sie auf den meisten Fahrradwegen nicht genutzt werden dürfen.
Ihr Radreise-Team, ADFC Frankfurt