Absurditäten der Radwegebenutzungspflicht
Die Kreuzung Cheshamer Straße / Färberstraße erstrahlt in neuem Glanz. Der Kreisel hat rundherum begleitende und benutzungspflichtige Radwege mit Radfahrerfurten an den Übergängen erhalten, Fußgänger dürfen sich über bevorrechtigte Zebrastreifen freuen. Alle Absenkungen sind auf Sehbehinderte ausgelegt und so auch für Radfahrer relativ angenehm zu befahren. Rundum eine gute Sache? Schau’n wir mal... Für einen Radweg auf der Ostseite spricht, dass längs dieser Achse der Radweg breit und durchgängig fortgesetzt ist bis Burgholzhausen, auch wenn es an anderen Stellen noch Optimierungsbedarf gibt. Allerdings ist die Abbiegebeziehung Richtung Bahnhof von erheblicher Bedeutung. Eine Wegführung in einem Kreisel, abgesetzt von der Fahrbahn und dazu benutzungspflichtig, bewirkt besonders komplexe Vorfahrtregelungen. So sind Radfahrer auf den Furten im Kreisel vor dem einfahrenden, aber nicht vor dem ausfahrenden Verkehr bevorrechtigt – ob man nun links- oder rechtsherum im Kreisel radelt. Schiebt man das Rad über den Zebrastreifen direkt daneben, hat man genauso wie Rad fahrende Kinder bis 10 Jahren auf dem Zebrastreifen immer Vorrang – man gilt als Fußgänger. Rollen 8-10-jährige auf dem Radweg bzw. der Furt, gilt wie für alle: Kreisverkehr, insbesondere den Kreis verlassender Verkehr, hat Vorrang. Wenige Zentimeter können so bei 8-10-jährigen über Recht und Unrecht entscheiden. Hätten Sie’s gewusst? Optimale Lösungen stellt man sich doch anders vor.
Eine Entschärfung könnte die Aufhebung der Benutzungspflicht bringen. Man kann dann im Kreisel fahren, die Vorfahrtregelungen sind viel einfacher zu verstehen. Radfahrer, die trotzdem der Fahrbahn fernbleiben, hätten generell keinen Vorrang mehr, wenn es eine große, gemeinsame Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer gäbe, sie müssten immer warten, denn Rad fahrend hat man auf Zebrastreifen eben keinen Vorrang – den haben dort nur Fußgänger.
ADFC-Kommentar:
Text und Fotos: Stefan Pohl |