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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main   

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe

Drei Leserzuschriften, die wir in Kopie erhalten haben, befassen sich mit den Aktivitäten der Polizei gegen Rad fahren auf der falschen Straßenseite.

Liebe FR-Redaktion,
seit Monaten spinnt sich eine gute Diskussion zum Thema Fahrrad und Stadt. Gerade gestern erschien ein Artikel über den Weg zur Arbeit mit dem Rad in der FR. Leider wurde ich heute – die seit Jahren und bei jedem Wetter täglich zur Arbeit radelt – von der Polizei dafür bestraft.

Der beste Weg aus Bornheim oder Ostend zum Mainuferweg führt über die Flößerbrücke und zwar von der Frankfurter Seite kommend auf der linken Seite der Brücke. Auf der Sachsenhäuser Seite ist die Abfahrt zum Mainufer prima ausgebaut. Ja – ich bin auf der linken Seite gefahren – wie Hunderte andere Radler auch – jeden Tag – so auch heute. Aber heute wurde ich auf der Sachsenhäuser Seite von radelnden Polizisten angehalten und mit einem Bußgeld von 15 Euro bedacht – ich sei GEGEN die Verkehrsrichtung auf dem Radweg gefahren.

Wer Fahrrad fährt oder sich die Örtlichkeiten vor Augen führt und den Weg nachvollzieht wird mir beipflichten -> von Osten kommend wird niemand an der Ecke Oskar-v.-Miller-Straße/Flößerbrücke auf die rechte Brückenseite wechseln (eine Ampel) - um dann auf der Sachsenhäuser Seite (wiederum eine Ampel) zurück zu wechseln, um zum Mainuferweg abzufahren.

Die Argumente des Beamten – es hätte Unfälle gegeben, in anderen Städten würde schon lange kontrolliert, eben sei er beinahe von einer Radlerin angefahren worden, da das Rad defekte Bremsen hatte – haben nichts mit der Situation und dem Sachverhalt an sich zu tun.

In den wenigen Minuten, die nötig waren, um meine Personalien aufzunehmen wurden 6 bis 7 Radler angehalten – morgens um viertel nach acht. Ich möchte nicht wissen wie viele Radler heute angehalten wurden und die Stadtkasse durch diese beschämende Aktion füllen. Aber die Anzahl spräche für sich den Weg für beide Richtungen zu öffnen und KENNTLICH zu machen.

Ich bin nicht davon ausgegangen etwas Falsches zu tun und war nicht alleine. Die allseits überraschten Gesichter sprachen Bände...
Katja Denis

Sehr geehrter Herr Sikorski,
ich bin heute, 04.06.06 gegen 7.40 Uhr auf dem Fahrradweg/ Bürgersteig der Flößerbrücke (Ostseite) in südlicher Fahrtrichtung von der Stadtpolizei als Fahrradfahrer kontrolliert und registriert worden mit der Ankündigung von 15,-- ? Bußgeld für Fahren gegen die Fahrtrichtung.

Diese Strecke (Auffahrt Ostseite der Brücke bis Seehofstr 41, Stadtschulamt/Hochbauamt) fahre ich so schon mehrere Jahre mit dem Fahrrad ohne jegliche Probleme. Auf andere Verkehrsteilnehmer, die z.B. den Fahrradweg kreuzen, nehme ich Rücksicht, da ich aus der „verkehrten Richtung“ komme. Ich halte die durchgeführte Aktion einfach für überzogen und überflüssig.
Im Übrigen halte ich das Fahrradfahren im Sandweg gegen die Einbahnstraße, momentan zugelassen durch Piktogramme und entsprechende Beschilderung, für wesentlich gefährlicher als das Befahren des „verkehrten“ Fahrradweges auf der Flößerbrücke.

Den Sandweg fahre ich täglich in Richtung Norden auf meinem Heimweg nach Bornheim (Ende Berger Straße). Morgens befahre ich das letzte Stück der Berger Straße bis Friedberger Anlage und würde nie den Sandweg in südlicher Richtung nutzen.
Karl Bellinger

Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage, da ich gestern mit einem Polizisten aneinander geraten bin. Der war sich am Ende dann auch nicht mehr sicher, da ja in Frankfurt in Bezug auf Radfahrer alles anders sei. Er wolle sich schlau machen und ich würde dann von ihnen hören.

Jetzt zu meiner Frage. Ich fuhr gestern Abend auf dem Radweg vom Alleenring kommend auf der Echersheimer Landstraße, auf dem linksseitigen Radweg in Richtung Dornbusch. Entgegen der Fahrrichtung des Autoverkehrs, aber auf dem abgetrennten Radweg und wollte dann in die Grüne Straße abbiegen. Und da stand dann die liebe Polizei  und war der Ansicht ich wäre verkehrswidrig gefahren.
Also grundsätzlich ist für mich nun die Frage, darf ich im Alleebereich oder auf dem unteren Teil der Eschersheimer, also hier genau zwischen Dornbusch und Alleenring, die Fahrradwege rechts und links der Fahrbahn in beide Fahrtrichtungen nutzen.

Wäre toll wenn ich hierzu, wenn möglich auch rechtlich belegbar, von euch eine Auskunft erhalten würde.
Günter Danninger

Hierzu eine Stellungnahme von Fritz Biel:
Die Problematik des Linksfahrens auf der Eschersheimer Landstraße wurde im Artikel schon angesprochen. Auch der Abschnitt, auf dem Herr Danninger seinen Disput mit der Polizei hatte, ist für den Zweirichtungsverkehr nicht zugelassen und dafür auch völlig ungeeignet. Der Radweg ist schlicht zu schmal und eine gefahrlose Begegnung zweier Radfahrer ist ohne Einbeziehung des Gehwegs nicht möglich. Dazu kommen zwischen Miquelallee und der Straße „Am Grünhof“ (Herr Danninger nennt sie „Grüne Straße“) auf wenigen Metern eine ganze Reihe von Problempunkten. Es gibt aber auch überhaupt keine Notwendigkeit, den Radweg auf der falschen Seite zu benutzen. Die Straße „Am Grünhof“ erreicht man von der Miquelallee völlig problemlos und dazu noch legal über die Duisbergstraße und den Edingerweg.

21.07.2008 I ADFC Frankfurt am Main e. V. |