Nachtkappen und lichtscheue Gesellen Alle Jahre wieder ist es soweit. Dunkle Gestalten bewegen sich wie selbstverständlich auf Straßen und Wegen und kommen uns sogar auf schmalsten Pfaden flott entgegen. Fast unsichtbar sind diese lichtscheuen Gesellen, wenn Sie einem da so ohne Licht zum Teil auf der falschen Seite entgegen brettern. Sie sorgen für das leider unter nicht radelnden Zeitgenossen übliche Bild vom „Rüpelradler“, obwohl diese bei weitem nicht die große Masse der Radler darstellen. Es sind eher die (in diesem Fall durchaus wörtlich zu nehmenden) schwarzen Schafe. Wenn dann noch nach der dritten Begegnung auf den Ruf „Mach doch Licht an“ das Echo erschallt ”Du weißt doch, dass ich kein Licht habe“, fehlen schlicht die Worte. Wie bringt man diese Leute nun dazu, mit Licht zu fahren? Ich weiß es nicht. Dem Auge des Gesetzes sind diese Vorkommnisse offenbar auch gleichgültig. Dies trifft jedenfalls zu, solange nichts passiert, denn 10 Euro Verwarnungsgeld dürften nicht die Welt sein, angesichts der vielen lichtlosen Zeitgenossen. Richtig teuer wird es aber dann, wenn ein Unfall passiert und der Radler durch seinen Lichtgeiz zu Recht die Mitschuld trägt. Er wird dann nämlich an der Behebung des entstandenen Schadens durch die prozentuelle Beteiligung herangezogen. Dies kann dann ganz schön ins Geld gehen, so wurden z.B. bei Kollision unbeleuchteten MTB’lers mit links abbiegendem Kraftwagen 50%, bei Fahren gegen eine sich öffnende Kraftwagentür 75% in Rechnung gestellt. Ein vorfahrtsberechtigter (!) unbeleuchteter Radler trägt 30% des Schadens bei einer Kollision. Nicht zu vergessen ist dabei, dass in all diesen Fällen der Radler mangels Knautschzone den Kürzeren zieht. Jürgen Johann |