Radfahrer brauchen zielnahe Abstellplätze
ADFC lehnt Fahrradparkverbote ab Freies und ungeordnetes Fahrradparken bleibt weiterhin erlaubt. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 3 C 29.03) hervor, das am Beispiel des Bahnhofsvorplatzes Lüneburg das Fahrradparkverbot für unwirksam erklärt hatte. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt dieses Urteil. „Eine Verbotspolitik ist der falsche Weg. Wir brauchen komfortable und zielnahe Parkmöglichkeiten für Fahrräder an wichtigen Punkten wie Bahnhöfen oder in Einkaufszonen,“ sagte der ADFC-Bundesvorsitzende Karsten Hübener. Gegen behindernd parkende Fahrräder sind bereits jetzt im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausreichende Maßnahmen möglich. Der ADFC lehnt daher eine angestrebte Änderung der StVO ab, die Parkverbote für Fahrräder zulassen soll. Vielmehr sollten Gemeinden bei der Neuplanung von zentralen Bereichen mit hohem Besucherverkehr das Fahrradparkangebot frühzeitig berücksichtigen. „Wer ein gutes Angebot schafft, bringt mehr Menschen aufs Rad und entlastet so die Innenstädte vom Autoverkehr,“ sagte Hübener. Auch eine Fahrradstation kann den Bedarf an kurzzeitigem Fahrradparken nicht decken. Denn wer nur kurz etwas einkaufen oder sich Fahrkarten besorgen möchte, braucht keinen dauerhaften Parkplatz. Besser wäre hier die Einführung einer zeitlich begrenzten Nutzung von Abstellanlagen und die regelmäßige Entfernung von „Schrotträdern“, die nach dem Abfallrecht möglich und geboten ist. Hübener: „Werden vorhandene Abstellmöglichkeiten optimal ausgenutzt, können viele Radfahrer ihr Fahrrad sicher parken.“ Pressemitteilung des ADFC-Bundesverbandes |
21. September 2004 ADFC Frankfurt am Main e. V. |