Radfahren gegen die Einbahnstraße – homöopathisch verabreicht Auf meinen Fahrten mit dem Bike durch die Stadt Bad Vilbel ist mir eine etwas sonderbare Verkehrsregelung in der Schulstraße aufgefallen. So ist ein Teil der ca. 300 m langen Einbahnstraße durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ für Radfahrer in beiden Richtungen befahrbar. Es handelt sich um das Teilstück von ca. 80 m Länge zwischen Chattenweg und Rendeler Straße, in dem die Straße als Wohn- und Spielstraße gekennzeichnet ist. Warum die Befahrbarkeit für Radler in beiden Richtungen nur für ein Viertel der Straßenlänge gilt, darüber dürfen wir bis auf weiteres rätseln. Grund genug, bei den Verantwortlichen der Stadt einmal nachzufragen. Sollte man beim Magistrat etwa der Meinung sein, den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nur in den Wohnbereichen freigeben zu können, da hier Autofahrer ebenso wie Radfahrer ohnehin nur in Schrittgeschwindigkeit (3 km/h bis maximal 7 km/h) verkehren dürfen? Welch ein großes „Verantwortungsbewusstsein“ seitens der Regierenden! Eine entsprechende Verkehrsregelung in Verbindung mit der Ausweisung als Wohn- und Spielstraße gilt auch in der Feststraße und Im Felsenkeller. Alles in allem ist somit die Zahl der Einbahnstraßen mit dem Schild „Radfahrer frei“ auf noch recht bescheiden drei gestiegen. Anzumerken ist, dass es nicht nur in den Stadteilen Dortelweil und Heilsberg eine große Zahl von verkehrsberuhigten Bereichen, auch Einbahnstraßen mit Tempo 30, gibt. Es ist wünschenswert, all diese Einbahnstraßen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich für die Freigabe in beiden Fahrtrichtungen für Radfahrer eignen – und dann Nägel mit Köpfen zu machen. Bislang jedenfalls können wir noch nicht davon reden, dass die Stadt unserer Forderung nach Ausschöpfung der Möglichkeiten, die die Straßenverkehrsordnung für Radfahrer in Einbahnstraßen bietet, mehr als nur ansatzweise entgegenkommt. Jürgen Knies |
12. Januar 2004 ADFC Frankfurt am Main e. V. |