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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe

Aus wiederholtem Anlass

Auf Einrichtungsradwegen gegen die vorgesehene Fahrtrichtung fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer werden immer wieder von aus Nebenstraßen einfahrenden Autos erfasst. Erneut gibt es Anlass, auf die besondere Gefährdung hinzuweisen.

In Heft 6/2002 hatten wir aus der Arbeit der AG Unfall berichtet über die Sicherheitspartnerschaft zwischen dem ADFC und der Polizei. In diesem Artikel hatten wir auf die besondere Gefährdung von Radfahrerinnen und Radfahrern hingewiesen, die auf Einrichtungsradwegen gegen die vorgesehene Fahrtrichtung fahren. Dies gilt sowohl an Ein- und Ausfahrten von Grundstücken als auch an einmündenden Nebenstraßen. In dem obigen Artikel waren bereits drei Unfallschwerpunkte genannt, an denen jeweils drei oder mehr derartige Unfälle zu vermelden sind. Nun sind innerhalb kurzer Zeit zwei weitere hinzugekommen. Das ist einmal in der Hanauer Landstraße die Einmündung der Launhardtstraße und es sind zum anderen in der Nibelungenallee die Einmündungen der Spohrstraße auf der Süd- und der Nordseite des Alleenrings.

Es sind insbesondere die Unfälle an der Spohrstraße, die uns veranlassen, hier nochmals auf die Gefährdungen hinzuweisen. Die Radwege entlang des Alleenrings, gerade im Bereich des Nordends, werden intensiv benutzt und dies auf beiden Seiten jeweils in beiden Richtungen, obwohl es Einrichtungsradwege sind. Dies ist nun hier besonders verständlich. Wird man doch, den Alleenring nur über eine kurze Strecke benutzend, auch den kürzesten Weg nehmen. Und das wird sicher oft die regelwidrige Seite sein, um die umständliche und zeitaufwändige zweimalige Querung des Alleenringes zu vermeiden.

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Bild 1 zeigt die Einmündung der Spohrstraße in die Nibelungenallee. Abgesehen von dem regelwidrig parkenden Fahrzeug sieht man rechts einen großen Kirschlorbeerbusch, der die Sicht für den in der Spohrstraße ankommenden Autofahrer erheblich behindert. Von rechts kommende Radfahrer können so nicht oder erst spät gesehen werden und ein Zusammenprall ist die Folge. So ist es seit dem 12. September 2002 bis Anfang Juli diesen Jahres bereits dreimal geschehen und dies jeweils am helllichten Tage mit der Folge von drei glücklicherweise nur Leichtverletzten
Auf der Südseite der Nibelungenallee war es in demselben Zeitraum ein Unfall. Hier besteht meist Sichtbehinderung durch an der Einmündung auf der rechten Seite unberechtigt parkende Fahrzeuge.

Bild 2 zeigt den Blick von der im Süden der Nibelungenallee einmündenden Spohrstraße nach rechts.

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Bild 3: Hier kommt eine Radfahrerin regelwidrig entgegen. Ein von rechts aus der Spohrstraße einfahrendes Auto könnte sie, wenn der Fahrer oder die Fahrerin ihren Blick nicht auch rechtzeitig nach rechts wendet, erwischen.

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Es muss also erneut gewarnt werden vor dem Befahren von Einrichtungsradwegen in der Gegenrichtung. Im Falle eines Falles muss man an den gefährlichen Stellen, und derer gibt es viele, aber eine besondere Vorsicht walten lassen.

Fitz Bergerhoff

2. September 2003 ADFC Frankfurt am Main e. V. |