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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Ausgabe 1/2001   Jan. / Feb.


Antrag auf Satzungsänderung an die
Mitgliederversammlung am 01.03.01

Betrifft: Frauenquote

Die Unterzeichnenden beantragen folgende Satzungsänderung: §7.2. und §8.7b. der jetzt gültigen Satzung sollen gestrichen und durch die neuen Formulierungen wie folgt ersetzt werden:

Satzung des ADFC Frankfurt am Main e.V., Auszug, Stand: 10.6.1999 - z.Z. gültig!

§7 Organe des Vereins

2. Alle Gremien werden mit einer Frauenquote von mindestens 30% besetzt. Langfristiges Ziel muss es sein, alle Gremien so mit Frauen und Männern zu besetzen, wie sie in den Mitgliederzahlen repräsentiert sind.

§8 Die Mitgliederversammlung

7b. Die Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl in drei Wahlgängen gewählt. Im ersten Wahlgang wird der/die Schatzmeister/in gewählt. Im zweiten Wahlgang wird über die kandidierenden Frauen abgestimmt, im dritten über die Männer. Anschließend werden die Plätze im Vorstand nach der Priorität Frauenquote vor Stimmenzahl vergeben.

Gemäß der Frauenquote können dem Vorstand höchstens doppelt so viele Männer wie Frauen angehören.

Erhalten mehr Männer die erforderlichen Stimmen, ist die dem Frauenanteil entsprechende Zahl von Männern mit den meisten Stimmen in den Vorstand gewählt. Erhalten mehr als neun Personen über die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, davon mindestens drei Frauen, werden drei Plätze im Vorstand mit den drei Frauen besetzt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Die übrigen Plätze werden nach der Zahl der erhaltenen Stimmen mit Männern oder Frauen besetzt.

Erreicht im zweiten Wahlgang keine Frau genügend Stimmen, wird der Wahlgang wiederholt. Kann sich auch dann keine Frau durchsetzen oder steht von vornherein keine Frau für eine Kandidatur zur Verfügung, wird ein Mindestvorstand aus zwei Männern zusätzlich zum/zur Schatzmeister/in gewählt. Dieser beruft innerhalb von drei Monaten eine neue Mitgliederversammlung ein, auf der Nachwahlen zum Vorstand stattfinden. In der Zwischenzeit hat sich der Mindestvorstand um Kandidatinnen für die Vorstandswahl zu bemühen.

Neuentwurf:
Änderungen in §7. 2. und §8. 7b.

§7 Organe des Vereins

2. Alle Gremien sollen zu 50% mit Frauen besetzt werden.

§8 Die Mitgliederversammlung

7b. Die Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl gewählt. Im ersten Wahlgang wird der/ die Schatzmeister/in gewählt. Im zweiten Wahlgang wird der restliche Vorstand gewählt. Erhalten mehr als acht Personen über die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, werden die ersten vier Plätze bevorzugt mit Frauen besetzt. Die übrigen Plätze werden nach der Zahl der erhaltenen Stimmen mit Männern oder Frauen besetzt.

Begründung:

Die bisherigen Vorschriften können bewirken, dass, wenn zu wenig Frauen bereit zur Kandidatur sind, mitarbeitswillige Personen (Männer) von der Vorstandsarbeit ausgeschlossen werden, obwohl sie geeignet sind und ihre Mitarbeit allseits erwünscht wäre. Im ungünstigsten Fall wird die Handlungsfähigkeit des gesamten Vereins gefährdet. Nach der neuen Regelung können alle gewählten Personen mitarbeiten, bis zu einer weiterhin für sinnvoll erachteten zahlenmäßigen Obergrenze von 9 Vorstandsmitgliedern incl. der Kassenwartin/des Kassenwarts.

Eine angemessene Beteiligung der Frauen wird als Ziel formuliert (Soll-Bestimmung in §7.2.).

Wenn mehr als acht Personen für den Vorstand (ohne KassenwartIn) kandidieren und gewählt werden, werden die Frauen bei der Sitzvergabe bevorzugt, auch wenn Männer mehr Stimmen bekommen haben (Muss-Bestimmung in §8.7b.). Somit ist die ursprüngliche Intention der z.Z. gültigen Satzung, Frauen zur Mitarbeit in Entscheidungsgremien des ADFCs zu ermuntern und darüber hinaus aktiv zu fördern, weiterhin Bestandteil der Satzung, ohne dass wir uns durch Satzungsbestimmungen in ungünstigen Fällen - zu wenig aktive Frauen - selbst blockieren.

Christina Romeis, Gisela Schill,
Anne Wehr, Jean Coquelin

frankfurt aktuell 1/2001 (2001111)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
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