Ausgabe 6/2000 Nov. / Dez. |
FR vom 9.5.1995: Tempo-30-Zonen Gegen die Einbahnrichtung mit dem Rad: Bald erlaubt? Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Ullrich Schöttler, geht davon aus, daß die Radfahrer bald in allen 61 Frankfurter Tempo-30-Zonen Einbahnstraßen auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen dürfen. Der Verkehrsingenieur erwartet im nächsten Jahr eine entsprechende Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Schöttler hat sich diese Woche mit seinen Kollegen aus den 13 bundesdeutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern, dem ständigen Fachausschuß des Deutschen Städtetages, zu einer dreitägigen Konferenz im Römer getroffen. Beraten wurde die Empfehlung eines Bund-Länder-Ausschusses, das Radeln gegen die Einbahnstraße in verkehrsberuhigten Gebieten freizugeben. Der Vorschlag wurde von den Behördenleitern angenommen. Nach Ansicht Schöttlers ist damit der Weg frei für einen entsprechenden Passus in der StVO. Die Entscheidung der Römer-Konferenz gründete sich auf einen positiven Bericht Schöttlers über den seit einem Jahr laufenden Modellversuch in drei Tempo-30-Zonen. In Bockenheim, Bornheim und Heddernheim darf seit Mai 1994 gegen die Einbahn-Richtung geradelt werden. Aus einem statistischen Vergleich geht hervor, daß die Zahl der Unfälle in diesen Quartieren konstant blieb, obwohl der Radfahrverkehr deutlich zunahm. (habe) |
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