Ausgabe 6/2000 Nov. / Dez. |
Keine Öffnung von Einbahnstraßen im Gutleutviertel Magistratsbericht B 776 vom 20.10.00 Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung kommt nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung u.a. dann in Betracht, wenn
Da die in der Ortsbeiratsinitiative genannten Straßen nicht Bestandteil der flächenhaften Radverkehrsplanung sind und eine Aufhebung der Einbahnstraßenführung im Hinblick auf Belange der Verkehrsberuhigung (Schleichverkehr) und des ruhenden Verkehrs (Verlust von Parkmöglichkeiten) nicht möglich erscheint, wird von einer Freigabe der Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung abgesehen. |
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