Ausgabe 4/2000 Jul. / Aug. |
Einbahnstraßen Seit drei Jahren prüft der Magistrat, wie die Ende dieses Jahres nach drei Jahren auslaufende bundesweite Versuchsregelung zur Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr in Frankfurt umgesetzt werden soll. Schon im Frühjahr 1994 hatte die Stadt Frankfurt als Vorreiter neben Bremen und Saarbrücken mit Genehmigung der Obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen in drei Tempo-30-Zonen in Bockenheim, Bornheim und Heddernheim einen Modellversuch zur Öffnung von Einbahnstraßen gestartet. Außer der Vorlage des (positiven) Abschlussberichts zu diesem lokalen Modellversuch hat sich seit dem Start der bundesweiten Versuchsregelung zum 1.10.1997 nichts getan. Zwar kamen aus den Ortsbeiräten eine Fülle von Anträgen, die aber alle hinhaltend beschieden wurden. Haarscharf am Rand des Sommerlochs geht der Magistrat nun in die Offensive. In einem bemerkenswert offenen weiteren Zwischenbericht (B 451 vom 13.6.2000, Federführung Stadtrat Edwin Schwarz, CDU) verkündet der Magistrat: „Die vorbereitenden Arbeiten zur Öffnung von weiteren Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen für den Radverkehr in Gegenrichtung sind weitgehend abgeschlossen. Es bedarf jedoch der politischen Willensbildung."
Was
will uns der Magistrat damit sagen? Oder ist der Bericht des CDU-Stadtrates gar
nicht an uns gerichtet, sondern an die eigene Partei? Vielleicht hilft ja die
Nachricht aus Berlin, dass der Bundesverkehrsminister beabsichtigt, die Ende des
Jahres auslaufende Versuchsregelung in eine Dauerreglung zu überführen?
Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt zu! Womit wir wieder bei der politischen
Willensbildung wären. Der ADFC Frankfurt wird sich nach der Sommerpause
bemühen, seinen Beitrag zur politischen Willensbildung zu leisten.
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