Ausgabe 4/2000 Jul. / Aug.
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Einbahnstraßen
Seit drei Jahren prüft der
Magistrat, wie die Ende dieses Jahres nach drei Jahren auslaufende bundesweite
Versuchsregelung zur Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen
Radverkehr in Frankfurt umgesetzt werden soll.
Schon
im Frühjahr 1994 hatte die Stadt Frankfurt als Vorreiter neben Bremen und
Saarbrücken mit Genehmigung der Obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes
Hessen in drei Tempo-30-Zonen in Bockenheim, Bornheim und Heddernheim einen
Modellversuch zur Öffnung von Einbahnstraßen gestartet. Außer der Vorlage des
(positiven) Abschlussberichts zu diesem lokalen Modellversuch hat sich seit dem
Start der bundesweiten Versuchsregelung zum 1.10.1997 nichts getan. Zwar kamen
aus den Ortsbeiräten eine Fülle von Anträgen, die aber alle hinhaltend
beschieden wurden.
Haarscharf am Rand des
Sommerlochs geht der Magistrat nun in die Offensive. In einem bemerkenswert
offenen weiteren Zwischenbericht (B 451 vom 13.6.2000, Federführung Stadtrat
Edwin Schwarz, CDU) verkündet der Magistrat: „Die vorbereitenden Arbeiten zur
Öffnung von weiteren Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen für den Radverkehr in
Gegenrichtung sind weitgehend abgeschlossen. Es bedarf jedoch der politischen
Willensbildung."
Was
will uns der Magistrat damit sagen? Oder ist der Bericht des CDU-Stadtrates gar
nicht an uns gerichtet, sondern an die eigene Partei? Vielleicht hilft ja die
Nachricht aus Berlin, dass der Bundesverkehrsminister beabsichtigt, die Ende des
Jahres auslaufende Versuchsregelung in eine Dauerreglung zu überführen?
Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt zu! Womit wir wieder bei der politischen
Willensbildung wären. Der ADFC Frankfurt wird sich nach der Sommerpause
bemühen, seinen Beitrag zur politischen Willensbildung zu leisten.
(fb)
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frankfurt aktuell 4/2000 (200043) © Copyright 1999 by ADFC
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