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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Ausgabe 1/2000   Jan. / Feb.


Was lange währt, wird nicht immer gut

Probleme der Umsetzung der StVO-Novelle in Frankfurt

Die Frankfurter Stadtverwaltung hat - mit löblichen Ausnahmen - nicht gerade große Anstrengungen unternommen, um sich bei der Umsetzung der StVO-Novelle bleibende Verdienste für den Radverkehr zu erwerben. Das ist - vorsichtig formuliert - der Eindruck, der sich nach ersten Überprüfungen der Ergebnisse durch die Arbeitsgruppe des ADFC Frankfurt zur StVO-Novelle (AG StVO) aufdrängt.

D ie Ergebnisse der in der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7.8.1997 (sogenannte Fahrradnovelle) vorgeschriebenen Überprüfung aller bestehenden Radverkehrsanlagen liegen uns leider noch immer nur in der wenig informativen Form einer wortkargen Liste vor. Immerhin sind ausführlichere Informationen Anfang Dezember zum wiederholten Mal zugesagt worden.

Das eigentliche Ziel wurde klar verfehlt: In der Summe kann nicht davon gesprochen werden, dass die Chance für Verbesserungen zugunsten des Radverkehrs bisher genutzt wurde. Auch das von uns formulierte bescheidene Zwischenziel wurde nicht erreicht: Als sich Ende letzten Jahres der Kurs abzeichnete, hatten wir den Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Ulrich Schöttler, gebeten sicherzustellen, dass die Fahrradnovelle wenigstens nicht zu Verschlechterungen für Frankfurts Radfahrer führt.

Zur Erinnerung

Die StVO-Novelle setzt erstmals Regel- und Mindestkriterien für die Ausweisung eines benutzungspflichtigen Radweges fest. Das betrifft die Breite (mindestens 1,5 Meter, in der Regel 2 Meter), aber auch andere sicherheitsrelevante Eigenschaften wie eindeutige, stetige und sichere Linienführung ("muss auch von Ortsfremden nachvollziehbar sein"), gute Sichtbeziehungen, Hindernisfreiheit und nicht zuletzt die Beschaffenheit der Oberfläche. Benutzungspflichtig sind seit dem 1.10.98 nur noch Radwege, die mit einem der blauen Radwegeschilder gekennzeichnet sind. Am Anfang aber steht immer die Prüfung, ob die Anordnung einer Benutzungspflicht überhaupt erforderlich ist.

Neu eingeführt wurden mit der StVO-Novelle sogenannte "Andere Radwege". Diese müssen zwar nicht die oben dargestellten Mindestanforderungen erfüllen, sind aber Radwege, und selbstverständlich gelten auch hier alle gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich Unterhalt und Verkehrssicherungspflicht. Parkplatzsuchende Autofahrer haben auch auf "Anderen Radwegen" nichts zu suchen. Einziger Unterschied - es besteht für die Radfahrer keine Benutzungspflicht. Wer will, darf auf der Straße fahren.

Woran man "Andere Radwege" eigentlich erkennt? Nun, sie sehen aus wie Radwege, aber es gibt eben kein blaues Radwegeschild.

Der ADFC Frankfurt fordert zur Vermeidung von Missverständnissen angesichts der Vielgestaltigkeit der Frankfurter Radwege, "Andere Radwege" einheitlich durch weiße Fahrradpiktogramme kenntlich zu machen.

Überprüfung der Überprüfung

Die neuen Vorschriften über Mindestanforderungen an benutzungspflichtige Radwege wurden erst ein Jahr nach Inkrafttreten der StVO-Novelle zum 1.10.1998 in Kraft gesetzt. Die zuständigen Behörden hatten also ein Jahr Zeit, alle vorhandenen Radverkehrsanlagen zu überprüfen und der neuen Rechtslage anzupassen. Das erscheint angesichts leerer Kassen und einer Vielzahl von problematischen Radwegen zumindest in Großstädten wie Frankfurt sehr kurz. Andererseits gibt es eine Reihe von "weichen" Bestimmungen, die einigen "Spielraum" bieten. Vor allem aber wollte der Verordnungsgeber wohl der Verwaltung ein wenig "Dampf" machen. Er kannte seine Pappenheimer: Viele Straßenverkehrsbehörden haben erst kurz vor Ablauf der Jahresfrist mit der Überprüfung begonnen, darunter auch die Frankfurter. Ich persönlich habe diese Frist nie allzu wichtig genommen. Vernünftige Ergebnisse waren binnen eines Jahres nicht zu erwarten. Gute Arbeit braucht ihre Zeit, war schon immer meine Devise.

In den Verwaltungsvorschriften zu den einschlägigen Paragraphen wird "empfohlen", bei der Entscheidung über die Kennzeichnung von Radwegen "zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer zu beteiligen" (StVO-VwV Zu § 2, III). Der ADFC Frankfurt hat frühzeitig, schon vor Inkrafttreten der Novelle, seine Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Überprüfung der bestehenden Radverkehrsanlagen signalisiert. Leider haben wir in den seitdem vergangenen mehr als zwei Jahren feststellen müssen, dass wir von Seiten der Straßenverkehrsbehörde immer wieder hingehalten und vertröstet wurden und am Ende Fakten geschaffen wurden, ohne auch nur den Ansatz einer Kooperation.

So bleibt uns nichts anderes übrig, als nun nach Vorliegen der amtlichen Ergebnisse der Überprüfung diese unsererseits einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, eine Überprüfung der Überprüfung sozusagen - ein Verfahren, das alles andere als effektiv ist.

Die AG StVO

Schon vor fast drei Jahren hat sich im Rahmen der AG Verkehr eine Arbeitsgruppe zur StVO zusammengefunden, die sich zunächst mit den neuen Bestimmungen auseinandersetzte, Fortbildungs-Seminare zur StVO-Novelle durchführte und die sich nun mit den von der Verwaltung geschaffenen Fakten befasst. Die AG StVO hat anhand der bisher vorliegenden Liste und vor dem Hintergrund langjähriger Kenntnis der Probleme eine Reihe von Beispielen ausgewählt, an denen die Fehlentwicklung deutlich wird.

Zum Beispiel
Eckenheimer Landstraße

Der Radweg entlang des Hauptfriedhofs an der Eckenheimer Landstraße zwischen Alleenring und Marbachweg ist ein Paradebeispiel dafür, wie versucht wird, mit der Ersetzung getrennter durch gemeinsame Geh- und Radwege die neuen Mindestanforderungen zu unterlaufen.

Bislang gab es dort einen Radweg links von den Alleenbäumen, der zwar die erforderliche Mindestbreite in weiten Teilen hatte, aber infolge jahrzehntelanger Vernachlässigung derart mit Wurzelaufbrüchen übersät war, dass er als Parcours bei jedem Hindernisrennen Ehre eingelegt hätte. Anstatt nun diesen Radweg in Ordnung zu bringen, wurde einfach der rechts von den Bäumen gelegene Fußweg entlang der Friedhofsmauer in einen gemeinsamen Geh- und Radweg umgeschildert. Dass dieser Weg sich in einem genauso schlimmen Zustand befindet, stört offensichtlich von den Verantwortlichen niemand. Zwar wäre die Breite von über 4 m grundsätzlich selbst für getrennte Geh- und Radwege ausreichend, aber damit käme man aus dem Dilemma nicht heraus. Die Radfahrer müssten weiter über Wurzelaufbrüche hoppeln, nur eben jetzt rechts von den Bäumen.

Die vermeintliche Patentlösung: ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Wenn die Radfahrer nur dicht genug an der Friedhofsmauer entlang fahren, wird sich schon ein halbwegs befahrbares Streifchen finden, das war wohl der Hintergedanke bei dieser ebenso radfahrer- wie fußgängerfeindlichen Entscheidung. Nur die Autofahrer dürfen sich freuen: Sie müssen jetzt nicht mehr auf dem Grünstreifen zwischen den Alleenbäumen parken, sondern bekamen postwendend den bisherigen Radweg zugewiesen. Dass des nachts hinter parkenden Autos, weit weg von der Fahrbahn und den darüber montierten Straßenlaternen unter dichtbelaubten Baumkronen sich nicht nur bei Frauen Unsicherheit breit macht, gehört halt in Frankfurt zum besonderen Lebensgefühl auf dem Fahrradsattel.

Aber auch tagsüber muss man dort hellwach sein. Wer sich folgsam von dem bisherigen Radweg fernhält - nagelneue weiße Markierungen zeigen ihm, wo’s langgeht - kann nur hoffen, dass der Blumenladen am Eingang zur Trauerhalle, der sein üppiges Angebot traditionell auf dem bisherigen Gehweg vor den Schaufenstern ausbreitet, gerade keine Kunden hat. Es könnte sonst leicht passieren, dass man im Gewimmel übersieht, dass das Straßenbauamt leider noch keine Zeit hatte, den Bordstein im Bereich des neuen Geh- und Radwegs abzusenken. Zehn bis zwölf Zentimeter weiter unten schmerzhaft gelandet und voll damit beschäftigt, das Gleichgewicht zu halten, könnte einen gleich die nächste Überraschung ereilen: Welcher Autofahrer, der nach rechts in die Zufahrt zum Haupteingang einbiegt, rechnet denn auch damit, dass diese blöden Radfahrer jetzt plötzlich hinter den Bäumen auftauchen, wo er doch extra nochmal nach hinten geschaut hat, ob auf dem alten Radweg vor den Bäumen keiner kommt.

Hat man das alles heil überstanden, muss man 20 Meter weiter nur noch rechtzeitig die unter Herbstlaub versteckten Baubohlen entdecken, die - vier Zentimeter dick und gefährlich zackig weit in den Radweg ragend - eine Baugrube abdecken. Aber das hat nun wirklich nichts mit der StVO-Novelle zu tun. Das ist der ganz normale Wahnsinn auf Frankfurter Radwegen!

Dabei wäre die bessere Lösung so einfach: Die Radwegeschilder werden demontiert, damit wird aus dem schlechten, benutzungspflichtigen Radweg ein schlechter "Anderer Radweg". Jeder hätte die Wahl, ob er sich mit Baumwurzeln auf dem Radweg oder mit drängelnden Autofahrern auf der Fahrbahn herumärgern will.

Sie meinen, das wäre zu gefährlich? Nun ja, man kann darüber streiten, wo die größeren Gefahren auf den Radfahrer lauern (Die Unfallstatistik sagt: auf solchen Radwegen). Aber eines kann niemand wegdiskutieren: Der Radweg entlang des Hauptfriedhofs ist mal gerade 400 Meter lang. Weder davor, zwischen Hebelstraße und Alleenring, noch danach, bis zum Postscheckamt, hat der Radfahrer eine Wahl. Er muss auf der Fahrbahn fahren, weil es dort keinen Radweg gibt. Wieso eigentlich soll er nicht selbst entscheiden können, ob er für die 400 Meter dazwischen den schlechten Radweg wählt oder weiter auf der Fahrbahn bleibt?

Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen:

1. Die beste Lösung ist die fahrradfreundliche Sanierung des Radweges zur Erfüllung der Anforderungen der StVO an zeitgemäße Radverkehrsanlagen. Das geht in diesem Falle weder schnell noch billig.

2. Weil gemeinsame Geh- und Radwege benutzungspflichtig sind, gelten auch für sie die besonderen Anforderungen der neuen StVO. Die gefährliche "Patentlösung" der Behörden erfüllt diese Anforderungen nicht!

3. Auch "Andere Radwege" unterliegen den gesetzlichen Vorschriften. Sie sind kein Freibrief für die Vernachlässigung von Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht. Auch für sie gelten die allgemeinen Vorschriften der StVO.

4. Benutzungspflicht und schlechte Radwege gehören zusammen wie eineiige Zwillinge. Nur auf schlechte Radwege müssen Radfahrer gezwungen werden - nicht zu ihrer Sicherheit, sondern für die freie Fahrt der Autofahrer. Gute Radwege benutzen sie freiwillig, und niemand kann besser beurteilen, was gute Radwege sind!

Der ADFC fordert die Aufhebung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang des Hauptfriedhofes. Bis zu einer StVO-konformen Sanierung bleibt der bisherige Radweg ein nicht benutzungspflichtiger "Anderer Radweg".

Zum Beispiel Platenstraße

Einseitiger Zweirichtungsradweg in der Tempo 30-Zone

Den Radweg an der Platenstraße im Bereich der früheren amerikanischen Wohnsiedlung gibt es schon sehr lange, nur war er nie als Radweg ausgeschildert. Ein klarer Fall, sollte man meinen: Nach der neuen StVO wird daraus ein sogenannter "Anderer Radweg". Wer dort fahren will, der kann das tun, aber niemand zwingt ihn dazu.

Dass es Radfahrer gab, die den rechtsliegenden Radweg auch in der Gegenrichtung nutzten, regte niemanden auf. Wer es eilig hatte, fuhr sowieso auf der Fahrbahn und wer vor den wenigen Autos lieber auf den Bürgersteig flüchtete, der nahm die Nachteile in Kauf. Vor einigen Monaten nun tauchten plötzlich die Schilder auf, die Schluss machten mit der Freiheit der Wahl.

Die Platenstraße ist zwischen Hügelstraße und Dornbusch durch die von den Amerikanern praktizierte langjährige Abschottung ihrer Wohngebiete ein wenig aus der Zeit gefallen. Während davor und dahinter durch den Ausbau der Hansallee und vor allem durch den Bau der Rosa-Luxemburg-Straße das Streben nach der autogerechten Stadt schon vor vielen Jahren in voller Wucht zugeschlagen hat, fühlt man sich hier in die 60er Jahre zurückversetzt. Die geplante Aus- oder Einfallstraße ist bislang sozusagen nur halb da. Die andere Hälfte ist noch Wiese. Nur wenige Autos erschleichen sich den schnellen Weg durch die Siedlung in die Innenstadt. Die Stadt ist zwar schon dabei, vom Bund die nötigen Grundstücke zum Ausbau zu erwerben, aber noch ist die künftige Rennstrecke Tempo 30-Zone.

Und damit sind wir an dem Punkt, wo die Sache kurios wird:

1. Die StVO-Novelle verlangt bei der Anordnung einer Benutzungspflicht für einen Radweg vor allen anderen Erwägungen die Prüfung, ob diese überhaupt erforderlich ist. Bislang galt unter allen Fachleuten im Einvernehmen mit dem ADFC, dass in verkehrsberuhigten Zonen keine Radverkehrsanlagen nötig sind, schon gar keine benutzungspflichtigen. Die allseits bekannten Sicherheitsdefizite der klassischen Radwege überwiegen bei diesem niedrigem Tempo bei weitem die behaupteten Sicherheitsgewinne durch die räumliche Trennung des Rad- und Autoverkehrs.

In allen anderen Tempo 30 -Zonen werden die bestehenden Radwege im allseitigen Konsens aus der Benutzungspflicht entlassen, d.h. jeder kann es sich aussuchen, ob er auf dem Radweg fährt oder nicht. Viele dieser Radwege weisen solch gravierende Sicherheitsmängel auf, dass man es nicht einmal mehr verantworten kann, sie als sogenannte "Andere Radwege" weiterbestehen zu lassen. Nur in der Platenstraße ist das aus geheimnisvollen Gründen anders.

2. Der Radweg ist in beiden Richtungen benutzungspflichtig ausgeschildert - und hier hört der Spaß auf, denn es wird für die Radfahrer richtig gefährlich: Einseitige Zweirichtungsradwege weisen ein vielfach höheres Unfallrisiko auf als rechtsliegende Radwege, weil Autofahrer den Radverkehr immer nur aus der gewohnten Richtung erwarten, soweit sie ihn überhaupt wahrnehmen. Das weiß man natürlich auch bei der Straßenverkehrsbehörde, denn viele der dort und bei der Polizei bekannten Unfallschwerpunkte fallen in diese Kategorie.

3. Weil man diese Zusammenhänge auch im Bundesverkehrsministerium erkannt hat, soll gemäß dem Wortlaut der Verwaltungsvorschriften von der Einrichtung linker Radwege "innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden". Dazu zählen mit Sicherheit nicht verkehrsberuhigte Straßen in Tempo 30-Zonen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass "die lichte Breite .... durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,00 m beträgt und ... die Führung an den Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten eindeutig und besonders gesichert ist."

Der fragliche Radweg ist, wenn auch nur knapp, unter 2,00 m breit. Die Vorfahrtverhältnisse sind unübersichtlich, weil zwar - wie in allen Tempo 30-Zonen - generell rechts vor links gilt, diese Regelung aber an einzelnen Kreuzungen und Einmündungen durch Verkehrszeichen aufgehoben ist. Es gibt nicht einmal einfache Furtmarkierungen mit Fahrradpiktogrammen, geschweige denn die vom Verordnungsgeber geforderte besondere Sicherung der Querungsstellen.

4. Bis vor kurzem waren auf dem Radweg im Bereich zwischen Immermannstraße und Fallerslebenstraße gegenüber der Schule Parkplätze abmarkiert. Die weißen Markierungen der Parkstände wurden zwar anlässlich der Ausschilderung des Radweges schwarz übermalt, was aber niemanden daran hindert, weiter dort zu parken.

5. An der Fallerslebenstraße endet der zweispurige Ausbauzustand und weitet sich auf vier Spuren mit breiter Mittelinsel auf, dem Querschnitt, wie ihn die Verkehrsplaner für die gesamte Straße durchgehend im Visier haben. Ab hier wird im Zuge der Fahrradroute Nordweststadt-Innenstadt stadteinwärts ein Fahrradstreifen markiert, der jenseits der Kreuzung mit der Wilhelm-Epstein-Straße / Am Dornbusch an den vorhandenen Radweg anschließt.

Anstatt nun die linksseitig hier ankommenden gesetzestreuen Radfahrer (soweit sie nicht von den Falschparkern auf dem Radweg sowieso schon wieder auf die Fahrbahn zurückgetrieben wurden) auf die rechte Richtungsfahrbahn zu schicken, wurde auch dieses letzte Stück des in Fahrtrichtung links liegenden Radweges benutzungspflichtig ausgeschildert.

In diesem Abschnitt gab es bisher schon genügend Probleme mit dem Radverkehr bei nur einer Richtung. Auf dem parallelen Gehweg parken gewohnheitsmäßig auf ganzer Länge Autos, die oft genug halb auf dem Radweg stehen. Der ADFC Frankfurt hatte deshalb schon in seiner Stellungnahme zur Vorplanung für die Fahrradroute im Jahr 1995 gefordert, auch auf der nördlichen Seite der Platenstraße einen Fahrradstreifen einzurichten und den Radweg ganz den parkenden Autos zu überlassen. Stattdessen wird der nun zum benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg - mit der Folge, dass die Radfahrer ihren Weg jenseits der Kreuzung auf der falschen Straßenseite fortsetzen, mit allen gefährlichen Konsequenzen.

Zum Abschluss sei noch einmal daran erinnert, dass sich das alles in einer Tempo 30-Zone abspielt. Der ADFC fordert die Entfernung der Radwegeschilder zur Aufhebung der Benutzungspflicht! Damit wird der Radweg zu einem "Anderen Radweg" und jeder hat - wie bis vor einigen Monaten - wieder die Wahl, wo er fahren möchte. Selbstverständlich müsste dann gegen die Falschparker gegenüber der Schule vorgegangen werden, damit die Schüler wirklich die Wahl haben. Bisher sind sie gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen, weil ihre Lehrer auf dem Radweg parken - ein Lehrstück aus Absurdistan!

Schlussbemerkung

Die hier geschilderten Beispiele sind nur zwei Punkte von 130 auf der Liste der Straßenverkehrsbehörde. Wir haben also noch einiges zu tun, denn wir können es uns leider nicht so einfach machen mit der Überprüfung wie die Behörde. Wir werden in frankfurt aktuell in loser Folge weiter berichten, die umfassende Darstellung aber finden Sie im Internet unter www.adfc-frankfurt.de/verkehr.

In der Hoffnung, dass es uns gelingt, auch in Frankfurt die Umsetzung der StVO-Novelle zum Positiven zu wenden, grüßt Sie

Fritz Biel
Fotos: Fitz Bergerhoff

frankfurt aktuell 1/2000 (200011)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
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