Skip to content

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main   

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe

Ausgabe 6/1999   Nov. / Dez.


Weiterhin bescheiden

So hart kann Politik sein und so un(sach)gerecht. Da hatten die Grünen (und hier besonders Beate Menger, die Fraktionsassistentin für den Bereich Verkehr) im Frühjahr sich viel Arbeit gemacht und unter der Überschrift "Radverkehr Frankfurt: Das Ende der Bescheidenheit" einen umfangreichen Antrag zum Radverkehr vorgelegt, der treffend die Probleme in den vergangenen Jahre analysierte und Vorschläge machte zur Lösung immer wiederkehrender struktureller Probleme bei der Förderung des Radverkehrs.

Auszug aus dem Antrag der Grünen:

I. Die bestehende Zersplitterung in den Zuständigkeiten für die Förderung des Radverkehrs (Planung, Bau, Finanzierung und Genehmigung der Ordnungsbehörde) ist kontraproduktiv und muß bei den nächsten Magistratswahlen endlich aufgehoben werden.

II. Die Regeln und Voraussetzungen für Investitionen in den Radverkehr müssen verändert werden

1. Die Frankfurter Verwaltungspraxis, Investitionen in den Radverkehr aus den eingenommenen Stellplatzablösegeldern mit einer räumlichen Beschränkung zu belegen, wird aufgehoben.

2. Der Stadtverordnetenversammlung ist jährlich darüber zu berichten, für welche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs Gelder in welcher Höhe aus Stellplatzablösemitteln verausgabt wurden. Hierbei ist der Stadtverordnetenversammlung nachvollziehbar zu belegen, aus welchen Gründen nicht alle für Radverkehrsinvestitionen bereitstehenden Gelder ausgegeben wurden.

3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung mit allem Nachdruck für ein Landesprogramm zur Radverkehrsförderung einzusetzen. Über den Fortgang dieser Initiative ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

4. Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung, wonach Investitionen für den Radverkehr ausschließlich aus Stellplatzablösegeldern und/oder Landeszuschüssen getätigt werden können, wird aufgehoben.

5. In den Doppelhaushalt 2000/ 2001 werden eigene Investitionsmittel für den Radverkehr eingestellt.

III. Bau: Prioritätensetzung und Zeitplanung

Der Stadtverordnetenversammlung ist eine jährlich neu zu erstellende Prioritätenliste für den Ausbau des Radverkehrsnetzes einschließlich der beabsichtigten Investitionen und inklusive eines Ablaufplanes zur Beschlußfassung vorzulegen.

IV. Umsetzung der Novelle der Straßenverkehrsordnung

1. Einbahnstraßenöffnung in Gegenrichtung für den Radverkehr

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, diese Möglichkeit in enger Abstimmung mit dem ADFC in den Stadtteilen großzügig in die Praxis umzusetzen.

2. Einrichtung von Fahrradstrassen

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, auch diese neue Möglichkeit in enger Abstimmung mit dem ADFC in die Praxis umzusetzen.

3. Der Schutzstreifen

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, von dieser neuen Möglichkeit in enger Abstimmung mit dem ADFC verstärkt Gebrauch zu machen.

V. Sondertopf 5 Millionen

Vor der Verausgabung der zusätzlichen 5 Millionen DM, die im Etat des Baudezernenten noch für das laufende Haushaltsjahr zur Straßenunterhaltung zur Verfügung stehen, ist der Stadtverordnetenversammlung eine Prioritätenliste zur Beschlußfassung vorzulegen. In dieser Prioritätenliste ist nicht nur darzustellen, welche Straßen (abschnitte) runderneuert werden sollen. Vielmehr sollen auf diesen zu erneuernden Straßen auch die Belange des Radverkehrs Berücksichtigung finden (sicherer und leicht befahrbarer Belag, Absicherung gegen Parken, Absenkung der Bordsteine auf O-Niveau).

2. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, darzulegen welche Geh- und Radwege mit Mitteln in welcher Höhe aus diesem Sondertopf instandgesetzt werden sollen.

Nachdem der Antrag im Verkehrsausschuß der Stadtverordnetenversammlung über Monate hinweg immer wieder vertagt worden war, legte die SPD im September einen Ergänzungsantrag vor, der die Streichung von Punkt I empfahl und für Punkt II.1 eine etwas vorsichtigere Gangart vorsah. Den Rest war die SPD bereit, so zu verabschieden, wie er von den Grünen vorgelegt worden war.

Aber die Zeiten, sie sind nun mal nicht so (siehe auch "Das schwierige Geschäft mit dem Zünglein an der Waage"): Zustimmung bei Grünen und SPD (mit den genannten Einschränkungen), Ablehnung bei CDU und Reps. Es hing also mal wieder alles am Votum der FDP. Einen einzigen Satz war Franz Zimmermann, Fraktionsvorsitzender und letzte Instanz der FDP in Sachen Verkehr, bereit mitzutragen: Punkt II.1 in der Fassung der SPD: "Der Magistrat wird aufgefordert, bei Investitionen in den Radverkehr die gesetzlichen Möglichkeiten nach HBO (Hessische Bauordnung, d. Verf.) für den Radverkehr weitgehendst auszuschöpfen". Der Rest wanderte in den Papierkorb - bescheidenes Ende einer verdienstvollen Initiative.

PS: Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Die FDP hat in den letzten beiden Jahren einer ganzen Reihe von wichtigen Projekten und Anregungen über die parlamentarischen Hürden verholfen (wir haben darüber wiederholt berichtet) und sich damit große Verdienste um den Radverkehr in Frankfurt erworben. Jede pauschale Kritik ist also hier fehl am Platze. Dennoch wäre mit ein wenig mehr gutem Willen sicher mehr möglich gewesen, wenn die Sache gegenüber der politischen Farbenlehre etwas weiter im Vordergrund gestanden hätte.

(fb)

frankfurt aktuell 6/1999 (199963)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
|