Ausgabe 2/1999 Mar. / Apr. |
Leser BRIEF Zu: Forderungen an die Politiker in Hessen zur Landtagswahl 1999 (1/99) Ihr fordert u.a.: „Umsetzung der [...] Mindestanforderungen der neuen StVO". Ist es nicht ein wenig grotesk die Einhaltung geltenden Rechts als politische Forderung zu formulieren? Ist in unserer Demokratie für solche Probleme nicht eigentlich der Rechtsweg vorgesehen? Und hätte man statt „Beseitigung von Gefahrenschwerpunkten für den Radverkehr" nicht besser gleich „Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht" geschrieben (auch wenn hierfür primär der Bund zuständig ist)?
Zu: Kleines ABC grosser Radfahr-Irrtümer (6/98) Harald Braunewell schrieb: „Wer am Verkehr teilnehmen will, muß sich sehen lassen (können) -- andernfalls wird er übersehen und anschliessend überfahren... Auch am Tage sind Reflexstreifen [...] hilfreich und in der Nacht unabdingbar! Schwarzgekleidet hebt sich im übrigen nachts niemand vom ebenfalls schwarzen Hintergrund ab." Hier liegt wohl ein Irrtums-Irrtum vor. Es ist zwar richtig, daß auffälligere Kleidung ceteris paribus das Unfallrisiko senkt; es ist auch richtig, daß Reflektoren aller Art die Sichtbarkeit bei Nacht tendenziell erhöhen. Es ist aber einerseits hochgradig irrational, sich als Fußgänger in normaler Kleidung im Straßenverkehr zu bewegen, sein Auto nicht mit Reflektoren zu bekleben, im Winter mit einem Reibraddynamo unterwegs zu sein und ausgerechnet beim Radfahren den Papageien-Look zu propagieren und andererseits auch fast schon wieder gefährlich, von der zentralen Bedeutung einer funktionierenden aktiven Beleuchtung für das Radfahren im Dunkeln abzulenken. Und es ist m.E. politisch hochgefährlich, Fahrradfahren dadurch, daß man Sicherheitseinrichtungen, die man sonst auch nicht nutzt, für „unabdingbar" erklärt, unterschwellig als Risikosportart darzustellen -- „gehen wir heute zum Bungee-Jumping, oder fahren wir mit dem Rad zur Uni?". Der Autor der „Irrtümer" mag für sich entschieden haben, sich so zu schützen. Aber wenn er als lokaler ADFC-Guru das Radfahren ohne Lametta letztlich als unverantwortlichen Leichtsinn darstellt, dann erweist er dem Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel (und ebenso der Verkehrssicherheit) einen Bärendienst. Warum eigentlich sind schwarze Autos nicht verboten? Nein, sie haben kein Licht an, wenn sie irgendwo parken. Trotzdem werden sie nicht dauernd gerammt. Rainer H. Rauschenberg |
frankfurt aktuell 2/1999 (1999221) © Copyright 1999 by ADFC
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