Ausgabe 1/1999 Jan. / Feb. |
Forderungen an die Politiker in Hessen zur Landtagswahl 1999 Für die Landtagswahl in Hessen am 7. Februar hat der Vorsitzende des Landesverbandes Klaus Montz einige Forderungen des ADFC zur Verkehrspolitik zusammengestellt, die wir hier abdrucken. Die Erfüllung dieser Forderungen würde den Radverkehr auch in Frankfurt deutlich voranbringen. In vielen Punkten handelt es sich um Themen, an denen die Gremien des ADFC-Kreisverbandes und insbesondere die AG Verkehr schon lange arbeiten und schon viele Erfolge erzielt haben. Leider ist es nicht möglich, die Aussagen der Parteien dazu im Heft unterzubringen. Der entsprechende Beitrag ist zu umfangreich. Wir bemühen uns, diesen Text auf unsere neue WWW-Seite http://www.adfc-frankfurt.de (siehe auch Seite 14) zu stellen. (rha) Der Radverkehr hat durch seinen geringen Energiebedarf, die Emissionsfreiheit und den geringen Platzbedarf einen deutlichen ökologischen Vorteil vor allen anderen Verkehrsarten. Seine geringen Kosten für den Radfahrer selbst sowie der gesundheitliche Aspekt begründen seine soziale Bedeutung. Die im Verhältnis zu motorisierten Verkehrsarten geringen Kosten der Infrastruktur ermöglichen bei einer Verlagerung von Verkehr auf das Fahrrad eine Sicherung der Mobilität auch bei der derzeit schwierigen finanziellen Situation. Der ADFC-Hessen richtet deshalb vor der Landtagswahl folgende Forderungen an die Parteien in Hessen. 1. Umsetzung der Möglichkeiten und Mindestanforderungen der neuen StVO Der ADFC Hessen fordert eine schnelle Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten und Mindestanforderungen. Das Land muß in seinem Bereich tätig werden. Durch eine Erhöhung des Anteils der Fördermittel aus dem GVFG (Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz) zugunsten des Radverkehrs sollen die Kreise, die Städte und Gemeinden in Hessen unterstützt werden, diese neuen Möglichkeiten der StVO-Novelle zugunsten der Radfahrer zu nutzen. Damit soll der Fahrkomfort und die Sicherheit der Radfahrer gesteigert werden. Dies ist längst überfällig, um dem stark steigenden Radverkehr gerecht zu werden. 2. Beseitigung von Gefahrenschwerpunkten für den Radverkehr Sowohl an Straßen in der Baulast des Landes als auch für Kreis- und kommunale Straßen sollte eine vom Land geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Gefahrenpunkten ins Leben gerufen werden. So sollten landesweit an gefährlichen Stellen außerorts und an Ortseingängen Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer gebaut werden. Diese können bei Bedarf auch mit einer Verkehrsberuhigung kombiniert werden. Dazu gehören auch Lückenschlüsse in kommunalen Radverkehrsnetzen. Diese stehen oft im Zusammenhang mit dem Verlauf auf oder der Querung von klassifizierten Straßen. 3. Verbesserung der Kombination Fahrrad und öPNV Die Bahnhöfe und Haltestellen sollen so gestaltet werden, daß die öffentlichen Verkehrsmittel optimal miteinander verknüpft werden können und sie zu Fuß und mit dem Fahrrad attraktiv zu erreichen sind. Dazu gehört die Einbindung in Radverkehrsnetze und der Bau attraktiver Radabstellanlagen an den Haltepunkten des öPNV (Bike & Ride). Auch eine Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnsteige und der Züge von den Bahnsteigen aus ist notwendig, um die Mobilität von Behinderten, Eltern mit Kindern und Kinderwagen, Menschen mit schwerem Gepäck und Radfahrern zu verbessern. Die Verbesserungen beim rollenden Material in Bezug auf Mehrzweckabteile müssen weitergeführt werden. Damit soll der Anteil des Umweltverbundes am Modal-Split erhöht werden. 4.Förderung des Fahrrad-Tourismus Um an der zunehmenden Bedeutung des Fahrrad-Tourismus partizipieren zu können, muß das Netz der Hessischen Radfernwege ausgebaut und vor allem in der Qualität verbessert werden. Um mit anderen Angeboten in Europa mithalten zu können, sind wesentliche Verbesserungen in der Qualität der Wegeführung und Beschaffenheit sowie der Wegweisung erforderlich. Auch ist eine Ergänzung mit einem Programm für fahrradfreundliche Beherbergungsbetriebe notwendig. Konkrete Beispiele für die Umsetzung Wir zeigen Ihnen hier einige Beispiele, wie die Forderungen des ADFC Hessen konkret umgesetzt werden können. Mit einem Landesprogramm zur Förderung des Radverkehrs, das sich auf ein oder mehrere konkrete Themen konzentriert, kann auch die Landespolitik den Radverkehr in den Kommunen wirkungsvoll fördern.
1. Umsetzung der Möglichkeiten und Mindestanforderungen der neuen StVO
Die neue StVO bietet die Möglichkeiten, durch Öffnung von Einbahnstraßen mehr Sicherheit und kurze Wege für den Radverkehr zu schaffen.
2. Beseitigung von Gefahrenschwerpunkten für den Radverkehr
An Straßen, für die das Land die Baulast trägt, kann solches beispielhaft umgesetzt werden. Dazu eignen sich besonders breite Mittelinseln mit Fahrstreifenverengung.
3. Verbesserung der Kombination Fahrrad und öPNV
Bis Ende des Jahres 2000 werden in Hessen 10 Fahrradstationen an wichtigen Knotenpunkten des öffentlichen Personenverkehrs eingerichtet und in Betrieb genommen. Mit dieser Maßnahme werden gleichermaßen das Radfahren und der öffentliche Verkehr gefördert und damit die Straßen entlastet. Weiterhin ist der verbesserte Diebstahlschutz ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung.
4. Förderung des Fahrrad-Tourismus
Im März des Jahres 2000 erscheint ein Bett & Bike Führer, in dem fahrradfreundliche Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Hessen verzeichnet sind. Dieser ist entsprechend den in NRW und BW erschienenen Führern gestaltet. Die Betriebe erscheinen auch in dem bereits bestehenden bundesweiten Bett & Bike Führer. Mit diesen Maßnahmen kann Hessen den Anschluß an die Angebote anderer Länder und Regionen finden, die bereits vom boomenden Fahrradtourismus profitieren. Die Finanzierung kann durch eine Erhöhung des Anteils der Fördermittel aus dem GVFG und des Bauhaushaltes zugunsten des Radverkehrs geschehen. Bisher entspricht der Anteil, der für den Radverkehr ausgegeben wird, bei weitem nicht dem Anteil des Radverkehrs am innerörtlichen Straßenverkehr. |
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