Bundesrat beschließt höhere Bußgelder
Wenn Radfahrer sich nicht an Regeln halten
Ab 1. April müssen Radfahrer bei verkehrswidrigem Verhalten mit höheren Bußgeldern rechnen. So kostet Fahren ohne Licht bei Dunkelheit dann 20,- € statt bisher 15,- €. Fahren gegen die Richtung der Einbahnstraße und Benutzung eines Radweges in die falsche Richtung verteuert sich ebenfalls von 15,- € auf 20,- €. Eine Gefährdung anderer durch regelwidriges Radfahren kostet bis zu 35,- €. Das hat der Bundesrat Ende Januar beschlossen.
Der ADFC Frankfurt begrüßt die Erhöhung der Bußgelder, denn er verlangt rücksichtsvolles und verkehrsgerechtes Verhalten auch von Radfahrern. Die abschreckende Wirkung von Bußgeldern darf allerdings nicht überschätzt werden, zumal die erste Anhebung seit 1989 gerade die Inflation ausgleicht. Solange es keine dichteren Verkehrskontrollen gibt, bleiben Bußgelder für unbelehrbare Rad- oder Autofahrer eine leere Drohung.
In Frankfurt werden in zwei Fällen ohnehin keine (höheren) Bußgelder mehr erhoben. In verkehrsberuhigten Zonen ist es erlaubt, in Einbahnstraßen gegen die Richtung zu radeln und in Fußgängerzonen darf in Schritttempo gefahren werden. Beide Neuerungen haben sich sehr bewährt. Das ist ein erster Anfang, um die Verkehrsführung in der Stadt so umzugestalten, dass regelgerechtes Radfahren gefördert wird. Ganz ohne Bußgelder.
Pressemitteilung des ADFC Bundesverbands
Frankfurter Allgemeine Zeitung:
Radfahrer müssen schon bald mehr zahlen
Frankfurter Neue Presse:
Rüpel-Radler sollen blechen