Verkehrte Verkehrswende: Fußgänger:innen müssen parkenden Autos Platz machen.
Stefan Pohl
#MehrPlatzFürsAuto
Dass im Zuge der Sanierung der Bahnhofstraße in Wehrheim von der Markierung eines Fahrradschutzstreifens abgesehen wurde, haben wir in zwei Ausgaben dieses Blattes (6/2021 und 1/2022) kritisiert. Nun ist doch noch Bewegung in die Sache gekommen, aber anders als gedacht. Denn inzwischen wurden Parkmarkierungen aufgebracht – und zwar auf dem Bürgersteig, der somit auf deutlich unter 2,5 Meter eingeengt wird. Das stellt aus unserer Ansicht eine nicht zulässige Einschränkung der Bürgersteigbreite dar.
Die Gemeinde begründet dies mit der Nähe zum Bahnübergang. Wenn Autos auf der Straße parken, würde man den Bahnübergang schlechter wahrnehmen. Diese Begründung greift unserer Ansicht nach nicht, liegen die Parkplätze doch etwa 30 Meter vom Übergang entfernt. Nach geltendem Recht müssen nur 10 Meter vor einem Bahnübergang freigehalten werden, ab dann darf wieder voll auf der Straße geparkt werden – auch, wenn das Andreaskreuz dadurch verdeckt wird. Der ADFC bleibt hier weiter aktiv!
Stefan Pohl