Das Land muss bauen dürfen
Land Hessen muss bei Radschnellverbindungen aus der Zuschauerrolle rauskommen
Beim Straßenbau ist es sehr klar geregelt: Landstraßen liegen in der Baulastträgerschaft des Landes. Deswegen werden sie von HessenMobil, der landeseigenen Straßenbaubehörde, geplant und gebaut. Es ist folgerichtig, dass gleiches auch für Radwege entlang von Landesstraßen gilt.
Was ist aber mit Radschnellverbindungen, die mehrere Kommunen miteinander verbinden, die aber nicht entlang von Landstraßen verlaufen? Hier sind derzeit die Kommunen zuständig. Auch wenn das Land einen Großteil der Kosten über diverse Förderprogramme übernimmt – Baulastträger ist die Kommune. Das Land Hessen darf diese Radschnellverbindungen nicht selbst in die Hand nehmen.
Wozu führt die aktuelle Gesetzgebung in der Praxis? Für die Radschnellverbindung zwischen Frankfurt und Darmstadt, eine wichtige Pendlerstrecke für Hessen, hätten die sieben (!) betroffenen Kommunen jeweils ihr Teilstück bauen müssen. Man kann sich vorstellen, zu welchem Chaos und zu welchen Verzögerungen das geführt hätte. Es wurde dann die Regionalpark Rhein-Main Südwest gGmbH mit dem Bau beauftragt, die sich in der Vergangenheit zunächst um Radtourismus der Region verdient gemacht hat. Diese leistet zwar beim Bau sehr gute Arbeit, jedoch ist der Bau von Radschnellverbindungen ursprünglich nicht ihre Aufgabe gewesen.
Die Idee, dass Radwege innerhalb von Städten und Gemeinden verlaufen, mag in den Zeiten, in denen die Gesetze entstanden sind, richtig gewesen sein. Angesichts der wachsenden Beliebtheit des Fahrrads ist es aber zu einem Fehler in der Gesetzgebung geworden. Die Rechtslage spiegelt nicht mehr die Lebenswirklichkeit wieder. 76 % der Strecken, die jeder von uns täglich zurücklegt sind kürzer als 10 Kilometer. Nicht zuletzt durch die großen Innovationen im Bereich der E-Bikes sind Strecken von 10 Kilometern heute, im Gegensatz zu früher, kein Problem mehr für Radfahrer – wenn nur die Infrastruktur hinreichend gut ist.
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist deswegen richtigerweise bereits das Land für den Bau von Radschnellverbindungen zuständig. Das wollten wir auch für Hessen erreichen, weil wir davon überzeugt sind, dass wir so die Radschnellverbindungen in Hessen besser voranbringen können (in Ausnahmefällen könnten Kommunen oder Regionalverbände Planung und Ausführung behalten). Es gab dazu eine Expertenanhörung im Verkehrsausschuss des Hessischen Landtags. In unserem Vorhaben unterstützt haben uns in der Anhörung unter anderem der ADFC, der Hessische Radfahrerverband e. V., der Regionalverband FrankfurtRheinMain und der Hessische Landkreistag. Unser Gesetzentwurf wurde in dritter Lesung mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt.
Das Anliegen unseres Gesetzentwurfs bleibt aber richtig: Das Land muss aus der Zuschauerrolle rauskommen. Es reicht nicht mehr aus, Förderprogramme für die Kommunen aufzulegen und dann den Verkehrsminister zur feierlichen Eröffnung der Radwege zu schicken. Das Land muss selbst bauen dürfen, denn Radschnellverbindungen überqueren kommunale Grenzen, sie sollten sich rechtlich nicht von Landstraßen unterscheiden.
Dr. Stefan Naas