Abstellanlage am Bahnhof Eschborn.
Helge Wagner
Fahrradabstellanlagen braucht Eschborn!
Es bestehen erhebliche Defizite bei Qualität und Quantität
Weil in den letzten Jahren auch in und um Eschborn das Radfahren deutlich zugenommen hat, ist in der Nahmobilität eine verkehrstechnische Infrastruktur notwendig, die bis dato auf vierrädrige Verkehrsmittel ausgerichtet ist: genügend Stellplatz für Fahrräder an Kreuzungen mit Ampeln, sinnvolles Auslaufen an Schutzstreifen, Beseitigung der Behinderungen für Lastenräder und Räder mit Anhängern an Drängelgeländern und die Errichtung von Abstellanlagen. Zu diesem Thema hat der ADFC in Eschborn in einer Dokumentation die aktuelle Situation analysiert.
Zustandsbeschreibung
Es fehlen sowohl Möglichkeiten des Radabstellens in geschlossenen Räumen wie Keller, Tiefgaragen, Fahrradboxen, Fahrradparkhäusern oder abschließbaren Nebengebäuden mit Unterstellmöglichkeit wie auch solche zum diebstahlsicheren Anschließen im öffentlichen Raum, also Einkaufsstraßen, öffentliche Einrichtungen, Haltestellen des ÖPNV und bei Geschäften, Super- und Großmärkten, aber auch bei privaten Immobilien.
Gerade in einer Zeit, in der Pedelecs und E-Bikes zunehmen, sind diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen im Freien nötig, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. So sind meistens in älteren Mehrfamilien- und Mietshäusern keine Fahrradabstellräume vorhanden, im Außenbereich lediglich wenige Quadratmeter als Abstellmöglichkeit gegeben, und oft sind keine Anschließvorrichtungen vorhanden. Immer wieder trifft man auf die unbrauchbaren 'Felgenkiller', um das Soll zum Radabstellen mit der schlechtesten Variante zu erfüllen. Dort, wo Garagen vorhanden sind, werden die Räder mehr schlecht als recht zwischen Wand und Auto untergestellt.
Die kommunale Stellplatzordnung
Die örtliche Stellplatzsatzung wurde vor einigen Jahren mit der Quotierung von Stellplätzen für Fahrräder bei Neubauten ergänzt. Sie unterscheidet aber nicht zwischen Stellplätzen in geschlossenen Räumen (Wohn- oder Gewerbegebäuden, Tiefgaragen) oder solchen im Freien (an Parkplätzen, Wohnblocks, Einkaufsstätten, öffentliche Plätze). Zudem fehlt eine Vorgabe hinsichtlich der Installation von Abstell- und Anschließanlagen für Fahrräder. Hingegen werden die Größe, Anzahl, Lage und Gestaltung der Stellplätze mit Bodenbelag, Bäumen und Sträuchern und der Stellplatznachweis auf Fremdgelände genauestens beschrieben. Die Ortssatzung sollte nachgebessert werden, zumal zum 1. November 2020 eine neue Verordnung des Landes Hessen über Fahrrad-Abstellplätze in Kraft tritt.
links:
Suchbild – Wo ist hier die Fahrradabstellanlage?
rechts:
Idyllisch, aber unzweckmäßig.
Helge Wagner
Wo Abstellanlagen bestehen, in Einkaufszentren, Geschäften und Läden des täglichen Bedarfs oder Freizeiteinrichtungen, werden sie auch genutzt. Gelegentlich ist die Anzahl der Stellmöglichkeiten zu gering (z. B. Parkplatz Götzenstraße, Rewe Rathausplatz) oder unbrauchbare Vorrichtungen werden nicht benutzt (vor dem Gebäude des ASP-Büros, Bahnhof Niederhöchstadt). Zudem trifft man auf unterschiedliche Ausstattungen bei ähnlichen Einrichtungen: Sportplatz und Turnhalle Niederhöchstadt sind mit Fahrradabstellmöglichkeiten ausreichend versorgt, am Sportplatz Eschborn sind diese "Mangelware" oder man muss die Anlage am Spielplatz gegenüber mitbenutzen. An der Westerbachschule ist sogar eine – vorbildliche! – Abstellanlage für Roller vorhanden, was man bei ähnlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Ort wiederum nicht findet. Im Einkaufszentrum Seerose gibt es mal optimale, mal schlechte Abstellmöglichkeiten.
Es ist sinnvoll, wenn die Stadtverwaltung Eschborn die aktuelle Situation prüft und die festzustellende Bedarf in Absprache mit den zuständigen oder leitenden Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtung vornimmt.
Der ADFC empfiehlt zur Verbesserung der Abstell- und Anschließmöglichkeiten für Fahrräder Bügelabstellanlagen mit großzügiger Anlehnmöglichkeit.
Der ADFC bietet seine Unterstützung zur Umsetzung an und gibt gerne zu einzelnen Maßnahmen seine Expertise ab. Wünschenswert ist hier das regelmäßige Treffen der Fahrrad-AG mit Vertreter*innen des ADFC und den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung. Neben den Stellplätzen sind natürlich weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur fürs Radfahren erforderlich: die Schaffung eines sicheren Radverkehrsnetzes (über Radwege, Ausschilderung hin zu Radschnellwegen) und die Entschärfung von Gefahrstellen im Straßenverkehr.
Der ADFC fordert:
Stellplatzsatzung ergänzen
Die Stellplatzordnung sollte dahingehend ergänzt werden, dass neben den Quoten für Stellflächen bei Neugebäuden (Außen- und Innenbereich) auch festgelegt ist, dass diese nach aktuellem Stand der Technik mit Bügelabstellanlagen oder adäquaten Modellen einzurichten sind (siehe neue Hessische Verordnung).
Ein Förderprogramm aufstellen
Ein Förderprogramm sollte zur nachträglichen Errichtung von sinnvollen Abstellanlagen (in Bügelformen) aufgelegt werden. Eine Sachprüfung vor Ort halten wir für wichtig, damit nicht die billigsten aber unbrauchbaren Abstellvorrichtungen finanziell unterstützt werden.
"Bike+Ride-Offensive"" nutzen
Das Bundesumweltministerium und die Deutsche Bahn AG haben das Förderprogramm "Bike+Ride-Offensive" vorgelegt. Hierbei können Kommunen Fördergelder zur Schaffung von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen beantragen. Zu denken ist hier an die Abstellanlage am Bahnhof Eschborn (Mitte) am Ostausgang. Am Niederhöchstädter Bahnhof ist der jetzige Zustand endlich zu verbessern.- Hinweisschilder aufstellen
Es ist erforderlich, an bestimmten Park- und Abstellmöglichkeiten für Räder ein Hinweisschild mit einem Richtungspfeil anzubringen, da oftmals Fahrradabstellplätze nicht leicht und schnell zu erkennen sind! Gelegentlich werden diese auch zugeparkt, sodass sie nicht gesehen werden.
Zukunftsweisende Maßnahme
Die Paketzustellung hat enorm zugenommen. Einher geht damit das Zuparken von Gehwegen, engen Straßenzügen und Flächen im öffentlichen Raum durch Lieferwagen. Zu befürchten ist, dass diese Praxis zunimmt. Eine alternative Perspektive ist die Schaffung von örtlichen Sammelplätzen, von welchen aus die Lieferung mit Lastenrädern vorgenommen werden kann. Eine Ergänzung dazu sind Fahrradparkplätze bzw. -häuser, in welchen Lastenräder untergestellt werden können. Im Stadtentwicklungsplan sollte das berücksichtigt werden.
Mobilitätsberater*in – work in progress
Die oder der einzustellende Mobilitätsberater*in ist in der Stadtverwaltung die kompetente Person, die amtsübergreifend und sachbezogen aktiv die Umsetzung der genannten Vorschläge anleitet. Zielgerichtet entwickelt sie hierzu Konzepte zur Förderung des Radverkehrs und von Abstellanlagen, wirkt an deren Realisierung und der Einhaltung der Vorgaben und Verordnungen mit.
Der ADFC bleibt dran.
Helge Wagner,
Thomas Buch