Die hohe Kunst der Umleitungsbeschilderung – hier ist sie nicht zu erkennen.
Foto: Ute Gräber-Seißinger
Paradoxe Beschilderung in der Wiesengasse
Beobachtung am 27. Juli während der Fahrt mit dem Rad von der Bad Vilbeler Innenstadt über die Wiesengasse in Richtung Nidda-Ufer und Schulzentrum:
Rechts vor der Unterführung ist ein Wegweiser angebracht, der Radfahrende in Richtung Schulzentrum schickt. Dieser Wegweiser ist von besonderer Relevanz für die radelnden Schülerinnen und Schüler. Dann die Irritation wenige Meter weiter: Dort ist ein Schild aufgestellt, das die Weiterfahrt verbietet.
Ja, was nun?
Soll dies eine Aufforderung zu regelwidrigem Verhalten im Straßenverkehr sein, oder hat ein Schelm das "Einfahrt verboten"-Schild aufgestellt?
Wollen wir hoffen, dass sich dort keine Vertretung der Ordnungspolizei aufstellt, um zu kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird. Er oder sie geriete in Erklärungsnot. Aber andererseits: Vielleicht würde dann endlich für Klarheit gesorgt. Der schildgewordene Widerspruch besteht nämlich nicht erst seit dem 27. Juli. Glaubt man einer Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde Bad Vilbels an ein Mitglied des Elternbeirats des Georg-Büchner-Gymnasiums vom 29. März 2018, so war er sogar bereits einmal beseitigt worden. Ganz offensichtlich leider nicht auf Dauer.
Update am 9. August:
Ein guter Geist hat mittlerweile veranlasst, dass das "Einfahrt verboten"-Schild ergänzt wurde durch eine Einschränkung, die
Die Moral von der Geschichte:
Manchmal hilft Nachhaken tatsächlich.
Ute Gräber-Seißinger