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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Benutzungspflicht aufgehoben

Flörsheim-Weilbach: zuvor in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtiger Radweg, jetzt dürfen Radler hier jeweils rechts der Fahrbahn oder auf ihr fahren Flörsheim-Weilbach: zuvor in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtiger Radweg, jetzt dürfen Radler hier jeweils rechts der Fahrbahn oder auf ihr fahren
Foto: Holger Küst

In Eppstein wurde die Benutzungspflicht des letzten straßenbegleitenden, gemeinsamen Rad- und Fußwegs aufgehoben. Dieser in beiden Fahrtrichtungen zu befahrende Radweg in Eppstein-Brem­thal im Verlauf der Wiesbadener Straße ließ kein Abbiegen im Verlauf der Vorfahrtstraße zu: das Hindernis war der etwa 8 Zentimeter hohe Bordstein, der das Abbiegen vom linksseitigen Radweg in Richtung Hofheim-Wildsachsen verhinderte. So musste man erst einmal bergab fahren, um dann wieder ca. 30 Meter auf der Fahrbahn bergan fahren zu dürfen.

In Flörsheim wurden jetzt auch die Benutzungspflichten an Landesstraßen aufgehoben. Besonders gefährlich war der Radweg zwischen Flörsheim-Weilbach und Hattersheim-Eddersheim. Hier befand sich innerorts ein linksseitiger Radweg mit einer Breite von einem (!) Meter unter anderem neben Parkplätzen (siehe Foto). Zwischen Flörsheim und Flörsheim-Wicker wurde jetzt die Benutzungspflicht des gemeinsamen Rad- und Fußwegs aufgehoben. Jetzt können Radler mit angepasster Geschwindigkeit auf der Fahrbahn fahren – dort werden sie bergab aufgrund des starken Gefälles ohnehin fast ebenso schnell wie Kraftfahrzeuge innerorts fahren. Diese Geschwindigkeit ist für eine gemeinsame Führung mit Fußgängern völlig unverträglich, deshalb hat der ADFC hier die Aufhebung der Benutzungspflicht angeregt.

An allen Stellen wurde mit der Beschilderung "Gehweg – Radfahrer frei" sichergestellt, dass für unsichere Radler weiterhin das Angebot bestehen bleibt, abseits der Fahrbahn zu fahren. Versierte und schnelle Radler fahren dagegen auf der Fahrbahn sicherer und dürfen dies jetzt auch legalerweise tun.

Holger Küst