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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Geht's uns gold mit der Radverkehrspolitik in Frankfurt? Sicher nicht, doch was hier schon seit einigen Jahren die Regel ist (und uns den Verkehrsalltag wesentlich erleichtert), muss in benachbarten Regionen Hessens noch mühsam vor Gericht durchgesetzt werden: Das erlaubte Befahren von Einbahnstraßen durch Radfahrer in Gegenrichtung. Dies zeigt der Beitrag aus Gießen.

Die Einbahnstraße in Hessen

In Frankfurt fast schon normal, in Gießen noch vor Gericht: Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr

Die Frage, ob Radfahrer Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren dürfen, hat das Verwaltungsgericht Gießen beschäftigt.

Ein Bürger aus Kleinlinden hatte gegen die Stadt Gießen geklagt, weil diese die Einbahnstraße Katzenbach für den Radverkehr in Gegenrichtung vor einem Jahr freigegeben hat. Er sah sich und andere dadurch gefährdet, weil er die neue Verkehrsführung für zu unübersichtlich hielt.

Den zuständigen Richter am Verwaltungsgericht konnte der Kläger jedoch nicht überzeugen, da die in der Verwaltungsvorschrift genannten Voraussetzungen für die Freigabe von Einbahnstraßen in der Katzenbach erfüllt sind. Dies hatte auch die Stadt Gießen vorgetragen, die für die Freigabe verantwortlich ist: Die Straße Katzenbach liegt in einer Tempo-30-Zone und die Fahrgasse ist neben parkenden Autos breiter als 3,50 m. Auch die nötige Übersichtlichkeit sei laut dem Richter gegeben, wenngleich dieser einräumte, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anpassen müssen und demnach im Kurvenbereich langsamer als 30km/h zu fahren hätten, da sie immer damit rechnen müssten, dass auch Fußgänger hinter der Kurve plötzlich auf die Fahrbahn treten könnten.

Nachdem der Richter im Anschluss der Erörterung erklärte, dass er das Vorgehen der Stadt Gießen als völlig rechtmäßig ansehe und dass die Klage keinen Erfolg haben werde, zog der betroffene Bürger seine Klage zurück, auch wenn er die Freigabe der Einbahnstraße als Anwohner nach wie vor kritisch sieht.

Der ADFC Gießen sieht sich durch die Ausführungen des Gerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Besonders aufschlussreich ist, dass der Richter auch dann eine Freigabe für zwingend geboten hält, wenn nur wenig Radverkehr entgegen der Einbahnstraße unterwegs ist. Das bedeutet, dass nun auch in allen Umlandkommunen flächendeckend die Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen freigegeben werden müssen", so Jan Fleischhauer, der als ADFC-Vorstandsmitglied den Prozess verfolgt hat.

Der ADFC betont schon seit Jahren, dass es grundsätzlich eine Pflicht der Kommunen gibt, Einbahnstraßen für Radfahrer zu öffnen, wenn dies nicht zu besonderen örtlichen Gefahren führt. Der ADFC fühlt sich dabei nicht nur durch die guten Erfahrungen mit der Freigabe der Gießener Einbahnstraßen bestätigt, wo sich die Verkehrsteilnehmer in aller Regel mit der nötigen Rücksicht begegnen. Er verweist auch auf eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, nach der die Verkehrssicherheit bei Einbahnstraßenfreigabe zunimmt, weil es beim Begegnen einen deutlich besseren Sichtkontakt zwischen Autofahrern und Radfahrern gibt, als wenn Radfahrer in Einbahnstraßen überholt werden. Hinzu kommt, dass auch die Unfälle mit sich öffnenden Autotüren abnehmen, weil der Autofahrer den Radfahrer von vorne kommen sieht. Nach der Studie, in der fast 700 Einbahnstraßen aus 15 deutschen Städten untersucht wurden, profitieren auch die Fußgänger, denn der Anteil der Radfahrer, die illegal den Gehweg nutzen, geht nach einer Einbahnstraßenöffnung um zwei Drittel zurück.

ADFC Gießen