Rechtlich nicht haltbar
Radweg an Höchster Straße jetzt benutzungspflichtig
In Liederbach im Bereich der Ortsdurchfahrt von Kelkheim nach Frankfurt-Unterliederbach wurden Ende September die neu gebauten Radwege als benutzungspflichtig ausgewiesen. Dabei entsprechen diese Radverkehrsanlagen nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und sind damit rechtlich nicht haltbar. Sie sind sogar für Radler und Fußgänger gefährlich. An einigen Stellen verbleibt nur ein Fußweg von 70 Zentimetern Breite (siehe Foto) oder wenig mehr. Wie sollen sich hier Fußgänger begegnen oder ein Kind an der Hand der Eltern laufen?
Der Radweg weist durchgängig eine Breite von 99 Zentimetern auf. In Kombination mit den teilweise zu geringen Breiten des Fußwegs erlauben diese Breiten noch nicht einmal den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zwischen Radlern und Fußgängern einzuhalten.
Das ganze wird noch verschärft durch aufgeklappte Fahrzeugtüren. An einigen Stellen ist ein 50 Zentimeter breiter Sicherheitsstreifen zwischen den Parkständen und dem Radweg vorgesehen – mittlerweile viele gibt es Kleinwagen, deren Türen sich einen Meter zur Seite öffnen. Hier bewegen sich Radler zwangsläufig im Schwenk- und Gefahrenbereich der Türen.
Die dunkelgrau eingefärbten, für den Radverkehr vorgesehenen Bereiche sind teilweise sehr stark verschwenkt und weisen Ecken auf. Auch dieses entspricht nicht den Vorgaben der Regelwerke. Dies verursacht bei Kraftfahrern Irritationen über den vom Radler beabsichtigten Weg, sie werden durch die Trassierung über die Absicht des Radlers getäuscht. In Knotenbereichen kann dies eine Ursache für schwere Unfällen zwischen Radlern und Kraftfahrzeugen sein.
Für Blinde und Sehbehinderte wurden buckelförmige Längsschwellen in den Gehweg an die Grenze zum Radweg eingebaut. Diese bis zu etwa einem Zentimeter hohen Schwellen sollen Blinden das Queren der Straße an der Ampel erleichtern, schaffen damit jedoch für andere Fußgänger eine Stolperfalle und für Radler aufgrund glatter Seiten ein Sturzrisiko bei Glätte oder Nässe.
Aufgrund dieser Punkte hat der ADFC Kreisverband der Gemeinde von einer Ausweisung als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg abgeraten. Damit könnten sichere (und oftmals auch schnelle) und auf dem Radweg besonders gefährdete Radler die Fahrbahn nutzen, langsame und unsichere Radler könnten den baulichen "anderen Radweg" im Sinne der Straßenverkehrsordnung nutzen. Dieser Ansicht hat sich auch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt angeschlossen.
Dennoch wurde jetzt der Weg als benutzungspflichtig ausgewiesen. Um die eklatanten Mängel zu entschärfen bediente man sich eines Kunstgriffs: man wies die Wege nicht als getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241) aus, sondern als gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240). Dies steht jedoch in eklatantem Widerspruch zur gewählten Bauform mit unterschiedlich farbigen Verbundsteinen, den Haltelinien vor den Ampeln und dem Blindenleitsystem.
Da diese Benutzungspflicht für schnelle Radler einfach nur gefährlich ist, wird Rainer Mai gegen diese Anordnung klagen. Wir sind zuversichtlich, dass diese Benutzungspflicht bald wieder aufgehoben wird.
Holger Küst