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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Von: Susanne Neumann am 4. Dezember 2022

Die Funzelzeiten sind längst vorbei

Die Jahreszeit für eine intakte Fahrradbeleuchtung ist längst wieder angebrochen. Aus diesem Grund möchten wir euch ein paar Tipps mit auf den Weg geben.

Peter Sauer

Die Älteren unter euch erinnern sich sicherlich noch an die Seitenläufer-Dynamos, die mit lautem kläglich-jaulenden Ton auf Radfahrende aufmerksam machten, noch bevor sie zu sehen waren, und die bei Nässe gern den Dienst versagten. Dazu gab es eine Beleuchtung, die eher an romantisches Kerzenlicht erinnerte, aber nicht an einen Scheinwerfer.

Diese Zeiten sind zum Glück vorbei. Die nervigen Seitenläufer-Dynamos wurden von zuverlässigen Nabendynamos abgelöst. Bei Scheinwerfern gibt es eine Fülle an unterschiedlichen Modellen mit ebenso unterschiedlichen Beleuchtungsstärken. Hat das Fahrrad keinen Nabendynamo, so kann man auf Scheinwerfer zurückgreifen, die mit Batterien oder wieder aufladbaren Akkus betrieben und in der Regel am Lenker des Fahrrads befestigt werden. Wichtig ist in allen Fällen, dass der Scheinwerfer blendfrei eingestellt ist (siehe Infobox).

Aber auch wenn man mit einem gut eingestellten Scheinwerfer am Fahrrad unterwegs ist, kann man gelegentlich „blendend“ wahrgenommen werden, beispielsweise, wenn man in eine Beleuchtung mit Fernlicht investiert hat. Das Fernlicht verteilt das Licht weiter nach oben, ähnlich wie in der obersten Abbildung in der Info-Box dargestellt. D. h. der Gegenverkehr wird extrem geblendet. Aus diesem Grund sollte das Fernlicht am Fahrrad wirklich nur dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll ist, wie beispielsweise bei Nachttouren durch Wald oder außerhalb von Ortschaften. Bei Fahrten durch die Stadt oder auf Strecken mit relativ viel Gegenverkehr, wie die Uferwege von Nidda und Main, bleibt das Fernlicht besser aus.

Ähnlich verhält es sich mit einer Beleuchtung am Helm, entweder als Stecklicht oder fest verbaut. Aufgrund ihrer hohen Position blendet sie den Gegenverkehr. Darüber hinaus ersetzt eine Beleuchtung am Helm keine Fahrradbeleuchtung.

Wenn euch Radfahrende durch Handzeichen oder Zuruf signalisieren, dass eure Fahrradbeleuchtung blendet, dann nehmt diesen Hinweis bitte ernst! Geblendete Radfahrende fahren quasi in ein dunkles Loch, in dem sie nichts sehen und Hindernisse auf dem Radweg nicht rechtzeitig erkennen können. Im Falle eines Unfalls kann dem Blender eine Teilschuld zugeschrieben werden und/oder die Versicherung verweigert eine Kostenübernahme. Deshalb lasst es nicht so weit kommen und sorgt für eine blendfreie Beleuchtung am Fahrrad.

Wie stelle ich den Scheinwerfer richtig ein?

Quelle: www.pd-f.de / Bernd Bohle

1. Stell dich mit deinem Fahrrad mit ca. fünf Meter Abstand vor eine Wand oder Mauer.

2. Messe, in welcher Höhe der Scheinwerfer an deinem Fahrrad angebracht ist. Diese Höhe markierst du an der Wand bzw. Mauer.

3. Schalte nun den Scheinwerfer ein. Bei einem Dynamo in der Vorderradnabe reicht es, wenn du eine kleine Runde drehst und anschließend das Standlicht weiter leuchten lässt.

4. Schaue nun auf den Lichtkegel an der Wand, während der Scheinwerfer leuchtet. Befindet sich die Oberkante des Lichtkegels unter der Höhenmarkierung? Prima, der Scheinwerfer ist richtig eingestellt!

5. Befindet sich die Oberkante des Lichtkegels über der Höhenmarkierung, dann ist der Scheinwerfer zu hoch eingestellt und du blendest andere Verkehrsteilnehmende. Dagegen ist er zu niedrig eingestellt, wenn der Lichtkegel den Boden unmittelbar vor dem Vorderreifen deines Fahrrad anstrahlt. In beiden Fällen musst du den Scheinwerfer wie unter 1 bis 4 beschrieben einstellen.