Das wird teuer – dank Andi Scheuer! Schluss mit "Peanuts" fürs Falschparken auf Radwegen!
Bild: Bertram Giebeler
Andi macht den Fahrradminister!
StVO-Novelle ging durch den Bundesrat – viele Fortschritte, einige Enttäuschungen
Jetzt ist die StVO-Novelle durch die politischen Instanzen, es fehlt zur Wirksamkeit noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, womit vor der Sommerpause zu rechnen ist. Dann treten u.a. einige neue Regeln in Kraft, die den Radverkehr betreffen. Insgesamt überwiegen die positiven Neuerungen, insbesondere bei Mindestabstand und Schutz vor Falschparkern. Negativ schlägt insbesondere zu Buche, dass in Sachen Tempo 30 keine Fortschritte gemacht wurden. Hier die wichtigsten Neuerungen in Kurzvorstellung – Bemerkungen vom Autor kursiv. Das ganze gibt es ausführlicher im Netz unter
www.bmvi.de
Mindestüberholabstand für Kfz
Künftig gilt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge. Bisher schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.
Damit das klar ist: in beengten Situationen wie der Schlossstraße in Bockenheim, wo ein Auto auch nicht nach links ausscheren kann, bedeutet dies Überholverbot!
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
Autos dürfen dort bislang zwar nicht parken, aber bis zu drei Minuten halten. Dies führt dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können. Deshalb wird dort künftig ein generelles Haltverbot gelten.
Endlich! Die Schutzstreifen haben in Frankfurt in den letzten Jahren ihre Schutzfunktion weitgehend verloren, weil ständig zugeparkt.
Massive Erhöhung der Bußgelder für Parken auf Radwegen und auf Rad- und Schutzstreifen.
Was heute zwischen 15 und 35 Euro kostet, schlägt künftig mit 55 bis 100 Euro zu Buche!
Das überlegt sich der eine oder andere doch schon mal. Wenn dann auch noch die neue Fahrradstaffel fleißig Knollen schreibt, hilft das hoffentlich, die Radwege endlich freizuhalten
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Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lastwagen innerorts
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben.
Ein sinnvoller Beitrag zur Entschärfung des "klassischen" Unfallszenarios. Die Frage ist, ob und wie diese Regel auch auf den sog. "freien Rechtsabbiegern" befolgt wird.
Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden wird grundsätzlich gestattet, solange nicht andere Verkehrsteilnehmende behindert werden.
Personenbeförderung auf Fahrrädern
Auf Fahrrädern dürfen künftig Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
Es wird ein gesonderter Grünpfeil eingeführt, der allein für Radfahrer gilt.
Einrichtung von Fahrradzonen
Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen.
Zwecks Sichtverbesserung wird das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
Ein spezielles Sinnbild "Lastenfahrrad" wird eingeführt, damit die Straßenverkehrsbehörden Ladezonen und Parkflächen ausweisen können.
Verkehrszeichen Radschnellwege
Das Verkehrszeichen "Radschnellweg" soll in die StVO aufgenommen werden.
Überholverbot von einspurigen Fahrzeuge.
Es kann in Zukunft an Engstellen ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge angeordnet werden. Hierfür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.
Erweiterung der Erprobungsklausel
Die Durchführung von Verkehrsversuchen wird vereinfacht.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
Die Straßenverkehrsbehörden sind verstärkt zur Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende aufgerufen.
Achtung Radfahrer*innen: Bürgersteigradeln wird teuer!
Zum Schutz der Fußgänger*innen wird das Bußgeld für unberechtigtes Radfahren auf Bürgersteigen drastisch angehoben – das kostet jetzt mindestens 55 Euro!
Noch einmal der dringende Hinweis: wem eine bestimmte Straße oder Strecke zu stressig ist, muss sich eine ruhigere Alternativstrecke suchen, auch wenn sie etwas umwegig ist. Der Bürgersteig ist tabu!
Was fehlt: Tempo 30!
Weder wird eine generelle Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts (Tempo 50 müsste dann extra ausgeschildert werden) auch nur in Aussicht gestellt, noch wird es den Kommunen erleichtert, Tempo 30 selektiv anzuordnen. Dies ist ein großes Manko, gerade in einer dicht bebauten Stadt wie Frankfurt, wo die Platzverhältnisse auf den Straßen oftmals keine befriedigende gesonderte Infrastruktur fürs Fahrrad zulassen. Hier müsste die Kommune wenigstens mit Entschleunigung des Autoverkehrs operieren können, auch ohne dass Krankenhäuser oder Schulen Straßenanlieger sind.
Was noch fehlt: Vision Zero und Klimaschutz
Beide wichtigen Ziele werden nicht einmal erwähnt. Wir hoffen, dies bei der im Folgejahr anhängigen Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (der StVO übergeordnet) ändern zu können
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