Sinnlos und rechtswidrig:
Radler, Behinderte und Eltern mit Kinderwagen werden am Niddauferweg blockiert
Sinnlose Blockierung am Niddauferweg
Foto: Bertram Giebeler
Obwohl das hessische Verkehrsministerium die Kommunen seit neuestem anweist, Sperren und Poller nur noch in zwingenden Fällen zu installieren, und obwohl die Aufstellung solcher Sperren ausdrücklich vom Straßenverkehrsamt zu genehmigen ist, wurde am Niddauferweg vor dem Rödelheimer Anglerheim vom Grünflächenamt ohne Absprache mit dem Straßenverkehrsamt eine Drehsperre installiert, die zumindest am Montag den 11. August auch geschlossen war.
Diese Sperre ist dann auch noch regelwerkswidrig ausgeführt, sie hat nur 1 Meter Durchgangsbreite (erforderliche Mindestbreite laut technischer Richtlinie ERA 2010 1,50 m), was keinerlei Begegnungsverkehr mehr zulässt und Räder mit Anhänger bzw. Lastenräder und Dreiräder effektiv ausbremst. Es geht also nicht darum, den Radverkehr zu verlangsamen, sondern ihn zu blockieren. Wer auch immer diese Sperre aufgestellt hat, maßt sich hier unzulässigerweise an, den Verkehr zu behindern.
Im Ortsbeirat 7, der öfters durch radfahrerfeindliche Beschlüsse unangenehm auffällt, ist diese Sperre dort schon länger ein Thema und wird mehrheitlich befürwortet. Der im OBR gut vernetzte Angelheim-Wirt, der regelmäßig im Sommer seine Außengastronomie über die genehmigte Sondernutzungsfläche ausdehnt, stört sich an den Radfahrer/-innen, die dort zahlreich entlangfahren – immerhin ist der Niddauferweg eine Hauptstrecke des Alltags-Radverkehrs. Der störungsfreie Bierverkauf wird jetzt dadurch erreicht, dass sich Radfahrer, Behinderte, ältere Menschen mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen durch die Sperre zwängen müssen. Vorrang hat im Zweifelsfall der Entschlossenere – Hundebesitzer mit knurrendem Rottweiler sind künftig klar im Vorteil.
Wir fordern den ersatzlosen und sofortigen Abbau dieser unnötigen, rechtswidrigen und auch noch falsch ausgeführten Sperre!
Bertram Giebeler