Es ging auch schon ganz einfach:
Aufhebung der Benutzungspflicht manchmal auch ohne großen Kommunikationsaufwand erfolgreich
Pfingstweidstraße: dieser gemeinsame Geh- und Radweg war früher einmal benutzungspflichtig, heute ist er es nicht mehr. Probleme? Keine!
Foto: Bertram Giebeler
Im Juli 2013 fand in Bockenheim eine Pressekonferenz statt, die in den Medien auch durchaus Beachtung fand. Für die Aufhebung der Radwege - Benutzungspflicht wurde dort eine Art kommunikatives Kickoff veranstaltet. Es gibt bei diesem Thema durchaus Missverständnisse auszuräumen, u.a. der verbreitete Irrtum, die nicht mehr beschilderten Radwege würden "abgeschafft". Künftig wird mit piktografischen Mitteln verdeutlicht, dass der Radfahrer in der Regel die Wahl hat, auf der Straße oder auf dem Radweg zu fahren, je nach individuellem Sicherheitsempfinden. In der Straßenverkehrsbehörde wird derzeit minutiös vorbereitet, welche Radwege zuerst entschildert werden und welche Probleme (z.B. Ampelumprogrammierungen) damit verbunden sind.
Wir möchten den Kollegen dort Mut machen: so viele Probleme gibt es oft nicht. Seit dem Leipziger BVG-Urteil 2010, ja sogar schon früher, sind einige Radwege aus der Benutzungspflicht genommen worden. ADFC-ler erinnern sich an: Elektronstraße (Griesheim), Frankenallee (Gallus), Friesstraße und Kruppstraße (Gewerbegebiet Enkheim), Fürstenberger Straße und Mendelsohnstraße (Westend), Hamburger Allee und Rödelheimer Landstraße (Bockenheim), Hausener Weg und Thudichumstraße (Rödelheim) und Pfingstweidstraße (City). Erkennbare neue Unfallhäufungen gab es dadurch an keiner der genannten Straßen. Wenn dies künftig auch noch mit systematischer Kommunikation und Piktogrammen begleitet wird, kann eigentlich nichts schiefgehen.